Deutsche
Umwelthilfe fordert zum Tag des Artenschutzes eine Nachbesserung des
Düngerechts – Beschluss des Bundestages bietet keine ausreichende Lösung
im EU-Vertragsverletzungsverfahren
Berlin, 3.3.2017:
Jedes Jahr steigt die Zahl der gefährdeten Arten an. So ist in
Deutschland mittlerweile
über die Hälfte der heimischen Wildbienenarten in ihrem Bestand
bedroht. Neben dem Landschafts- und Klimawandel treibt vor allem die
intensive Landwirtschaft den Verlust der biologischen Vielfalt an und
gefährdet den Bestand vieler Bienenarten. Anlässlich
des Tages des Artenschutzes am 3. März fordert die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) Nachbesserungen der Düngeverordnung. Denn diese trägt in ihrer
jetzigen Form noch nicht ausreichend dazu bei, die schädlichen
Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft zu begrenzen.
Die
hohen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft, überwiegend durch
die Stickstoffverbindungen Nitrat und Ammoniak, führen zum Verlust der
biologischen Vielfalt sowie zu
gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. Pflanzenarten, die
an nährstoffarme Standorte gebunden sind, verlieren ihren Lebensraum und
Wildbienen dadurch ihre unverzichtbaren Nahrungsquellen.
Die
Bundesregierung wollte mit ihrer Nationalen Biodiversitätsstrategie
bereits 2010 eine Trendwende beim Artenverlust erreichen, doch von
diesem Ziel ist Deutschland immer noch
weit entfernt. Dabei ist eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten
eine wesentliche Voraussetzung für einen leistungsfähigen Naturhaushalt
und die Lebensgrundlagen des Menschen.
„Nicht
nur das Artensterben, sondern auch mit Nitrat belastete Gewässer sowie
vergiftete Böden sind besorgniserregende Alarmsignale. Die
Bundesregierung nimmt sie nicht ernst
genug. Der Stickstoffüberschuss aus der intensiven Landwirtschaft muss
schnellstmöglich reduziert werden“, sagt
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Dass
die Lage ernst ist, betont auch die Europäische Kommission. Sie reichte
im Oktober 2016 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die
Bundesrepublik wegen mangelnder
Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ein. In Deutschland ist die
Düngeverordnung das nationale Instrument zur Umsetzung dieser
Richtlinie. Das Mitte Februar, nach jahrelangen Auseinandersetzungen,
vom Bundestag beschlossene Paket aus Düngegesetz und Düngeverordnung
bleibt jedoch hinter den europarechtlichen Anforderungen zurück. Es
reicht noch nicht aus, die drohenden Strafzahlungen abzuwenden. Weitere
Nachbesserungen sind notwendig. Denn sollte Deutschland vom EuGH
verurteilt werden, ist mit einer Geldstrafe in sechsstelliger
Höhe zu rechnen. Die DUH fordert die Bundesregierung auf, endlich die
längst überfällige Wende hin zu einer umweltverträglicheren Agrarpolitik
einzuleiten.
Links:
Mehr Informationen zum Thema Stickstoffüberschuss:
http://www.duh.de/themen/natur/planetare-grenzen/stickstoff/
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