4. März 2017

Energiecharta | Umweltinstitut München

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Der Energiekonzern Vattenfall verklagt die Bundesrepublik wegen des Atomausstiegs auf 4,7 Milliarden Euro. Der Fall steht exemplarisch für die Bedenken gegenüber Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren in Handelsverträgen. Doch kaum jemand kennt das Abkommen, das Vattenfall diese Klage ermöglicht: den Vertrag über die Energiecharta.

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