Anlässlich der Medienberichte über den Referentenentwurf zur Neuermittlung der Hartz IV-Regelbedarfe erklärt
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:
Die
Bundesregierung enttäuscht bei der Neuberechnung der Hartz
IV-Regelbedarfe auf ganzer Linie. Erneut hat die Bundesregierung die
schon bekannten Rechentricks angewandt, um den Regelsatz klein
zu rechnen. Die Bundesregierung hat es versäumt, die Berechnung endlich
auf eine methodisch saubere Grundlage zu stellen und an den
tatsächlichen Bedarfen der Leistungsbeziehenden auszurichten. Nach allem
was bekannt ist, hält die Bundesregierung daran fest,
dass eine Reihe von Bedarfen nachträglich herausgerechnet wird. Das ist
reine Willkür und methodisch nicht zu rechtfertigen. Diese Rechentricks
dienen nur dazu, dass der Regelsatz niedriger ausfällt, als er
eigentlich sein müsste.
Die
Berechnung der Regelbedarfe von Kindern und Jugendlichen ist ebenfalls
extrem fragwürdig. Die Nullrunde für die Kleinsten und die höhere
Anpassung bei den sechs bis 13-Jährigen basieren auf
einer viel zu kleinen Stichprobe. Diese Ausschläge zeigen nur, wie
wackelig die Berechnungen für die Bedarfe der Kinder sind. Vermutlich
werden die Bedarfe von Kindern auf diese Weise erheblich unterschätzt.
Das muss ein Ende haben. Das Wohlergehen von Kindern
darf nicht von statistischen Zufälligkeiten abhängen. Die Regelbedarfe
für Kinder müssen endlich sauber berechnet werden.
Die
Bundesregierung hat zudem die Berechnungen der neuen Regelsätze weder
dem Parlament, noch den Verbänden vorgelegt. Die Berechnungen und die
Zahlengrundlagen müssen sofort veröffentlicht werden.
Schon
jetzt ist klar: Die Bundesregierung hat die Chance vertan, das
menschenwürdige Existenzminimum verlässlich abzusichern. Die echten
Bedarfe der Ärmsten sind deutlich höher. Deswegen wird
es Zeit für eine faire und transparente Berechnung. Deutlich höhere
Regelsätze wären die Folge. Nur so könnte allen Menschen ein
menschenwürdiges Leben ermöglicht werden.
Bündnis 90/Die Grünen Bundestag
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