Im Bundestag haben am kommenden Montag
Sachverständige aus 13 Verbänden und Institutionen auf einer Anhörung zum
EEG 2016 die Chance, zu dem damit verbundenen Wechsel vom
preisgetriebenen EEG-System auf eine restriktive Mengensteuerung ihre
Positionen vorzutragen. Vor diesem Hintergrund gibt der BWE eine erweiterte
Stellungnahme ab.
„Kern der 430 Seiten umfassenden EEG-Novelle ist das künftige
Ausschreibungssystem für die Windenergie. Die Bundesregierung stellt die
Branche insgesamt vor große Herausforderungen. Mit dem Ausschreibungssystem
werden die Mengengrüste neu justiert. Zusätzlich drohen regulatorische
Eingriffe, wie eine rückwirkende Einmaldegression, wissenschaftlich nicht
ausreichend abgesicherte Korrekturfaktoren für die unterschiedlichen
Standorte, begrenzende Ausbauszenarien in bestimmten Netzgebieten oder
schwer berechenbare Risiken für die Vergütung bei negativen Strompreisen
den Systemwechsel zu belasten“, so Hermann Albers, Präsident
Bundesverband WindEnergie.Der BWE präzisiert in seiner Stellungnahme einzelne Kritikpunkte und erläutert im Lichte aktueller wissenschaftlicher Gutachten bereits gegebene Hinweise. Wir appellieren an die Abgeordneten trotz eines ambitioniert straffen parlamentarischen Verfahrens u.a. folgende Aspekte noch einmal zu prüfen:
Akteursvielfalt
Kleine Akteure, Bürgerenergiegenossenschaften aber auch Stadtwerke bilden das Fundament für die Akzeptanz der Energiewende. Der Gesetzentwurf geht auf diese Akteure nur unzureichend ein. Wir fordern im Einklang mit der EU-Kommission noch einmal, Projekte bis 18 Megawatt von Ausschreibungen auszunehmen.
Netzausbau
Die Schaffung von Netzausbaugebieten, in welchen der Ausbau auf 58 Prozent der im Jahresdurchschnitt 2013 bis 2015 in dieser Region in Betrieb genommenen Leistung begrenzt wird, steht einem beschleunigten Netzausbau und -umbau im Wege. Wir unterstreichen, dass gesetzliche Eingriffe nicht einseitig zu Lasten einer Technologie gehen dürfen. Zudem müssen entsprechende Maßnahmen zeitlich begrenzt und mit dem Nachweis der betroffenen Netzbetreiber verbunden sein, eine effiziente Auslegung der Netze zu sichern. Darüber hinaus muss in betroffenen Regionen eine Kopplung der Sektoren Strom-, Wärme- und Mobilität vollzogen werden (u. a. Flexibilisierung, Digitalisierung) und der Zwang zum vollständigen Einspeisen ins Netz aufgehoben und der dazu gehörige § 27a gestrichen werden.
Sektorenkopplung
Wir drängen darauf mit dem EEG erste Schnittstellen für die Sektorenkopplung zu schaffen. Statt Windstrom abzuregeln, wäre es wichtig über weitere Flexibilisierungsmaßnahmen des Stromsektors und eine Senkung von Hürden für entsprechende Geschäftsmodelle diesen zu nutzen. Empfehlungen für eine alternative Verwendung des nicht genutzten Windstroms hat der BWE im Positionspapier „Windenergie und Netzumbau“ (2014) und im Impulspapier „Umschalten statt Abschalten“ (2015) vorgelegt. Deshalb sollte auf den Zwang zur Netzeinspeisung für Maßnahmen der Sektorenkopplung (Speicherung / P2G / P2H) verzichtet werden. Bund und Länder hatten sich unter Bezugnahme auf die Regionen aus dem Schaufenster-Projekt „Sinteg“ (Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende) verständigt, regulatorische Experimentierklauseln zu schaffen, um neue Problemlösungen, insbesondere bei der Sektorenkopplung zu erproben. Dieser Ansatz fehlt im Gesetzentwurf. Der BWE regt deshalb ganz konkret an, § 27a Ziffer 4 um den Halbsatz „oder zu Zeiten, in denen die Anlagen durch Einspeisemanagement nach § 14 vom Netzbetreiber geregelt werden“ zu ergänzen und eine Experimentierklausel, die sich auf die „Sinteg“-Projekte bezieht, in den Gesetzentwurf aufzunehmen.
Einmaldegression
Die geplante rückwirkende Einmaldegression steht dem Vertrauensschutz entgegen. Wir fordern den Gesetzgeber dazu auf, auf diesen systemwidrigen Eingriff zu verzichten.
Negative Strompreise
Laut EEG-Gesetzentwurf soll die so genannte Sechs-Stunden-Regelung bei der die Vergütung nach dem EEG aussetzt beibehalten werden, obwohl diese energiewirtschaftlich nicht ausgereift ist. Wird die Preisfindung beschränkt, behindert dies den Ausbau von dringend benötigten Flexibilitäten im Strommarkt und drängt Erneuerbare Energien aus dem Markt. Der BWE hatte deshalb – wie die Gutachter der Bundesregierung – empfohlen, diesen Paragrafen zu überarbeiten. Wir fordern daher seine Streichung im aktuellen Gesetzentwurf.
>>BWE-Stellungnahme zum EEG-Gesetzentwurf für die Anhörung im Bundestag am 4. Juli 2016
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