Sigi Hagl - gruene-bayern.de - BÜNDNIS 90 - DIE GRÜNEN Bayern
(BUP) Sigi Hagl, Grüne Landesvorsitzende und Landshuter Stadträtin, fordert rigoroses Vorgehen der Behörden gegen den Betreiber des Landshuter Schlachhofes Vion. Laut Medienberichten haben wir es am Schlachthof Landshut, dem größten Schweineschlachthof in Bayern, mit gravierenden Verstößen gegen Tierschutz, Hygiene und Arbeitsrecht zu tun und das vermutlich seit Jahren. Es stellt sich die Frage, warum die zuständigen Behörden vor Ort bei derart häufigen und schwerwiegenden Gesetzesverstößen nicht härter durchgegriffen haben. Schweine, die lebendig gebrüht wurden, nicht ausreichend betäubt und nicht fachgerecht gestochen wurden, Schabenbefall über Jahre – all das hätte auch mit einer vorübergehenden Schließung des Betriebes geahndet werden können. Ob hier die betriebliche Kontrollfunktion der Behörden versagt hat, ist schnellstens und lückenlos aufzuklären.
Anstatt gegen die Missstände mit aller Härte vorzugehen, haben die zuständigen Behörden Vion für die modernisierte und erweiterte Schlachtanlage nun auch noch eine Ausnahmegenehmigung von der Schlachtverordnung erteilt. Danach darf der Zeitraum zwischen Betäubung und Schlachtstich bei jedem Schwein nicht nur die gesetzlich erlaubten 20 Sekunden betragen, sondern 90 Sekunden. Das ist unverantwortlich und muss sofort zurückgenommen werden, schließlich vergrößert es das Risiko, dass die Tiere wieder erwachen.
Generell kann es nicht sein, dass Schlachtbetriebe die Ausnahme zur Regel machen. Hier wird Tierschutz mit Füßen getreten, um Akkordschlachten möglich zu machen.
Quelle: gruene-bayern.de
Anstatt gegen die Missstände mit aller Härte vorzugehen, haben die zuständigen Behörden Vion für die modernisierte und erweiterte Schlachtanlage nun auch noch eine Ausnahmegenehmigung von der Schlachtverordnung erteilt. Danach darf der Zeitraum zwischen Betäubung und Schlachtstich bei jedem Schwein nicht nur die gesetzlich erlaubten 20 Sekunden betragen, sondern 90 Sekunden. Das ist unverantwortlich und muss sofort zurückgenommen werden, schließlich vergrößert es das Risiko, dass die Tiere wieder erwachen.
Generell kann es nicht sein, dass Schlachtbetriebe die Ausnahme zur Regel machen. Hier wird Tierschutz mit Füßen getreten, um Akkordschlachten möglich zu machen.
Quelle: gruene-bayern.de
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