Zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte,
der in der heutigen Staatssekretärsrunde behandelt wird, erklären Uwe
Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik, und Tom Koenigs, Sprecher
für Menschenrechtspolitik:
Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) droht zu
einem Bittstellerbrief an die Wirtschaft zu verkommen. Es ist ein
Armutszeugnis, dass der ohnehin weichgespülte Entwurf durch das
Bundesfinanzministerium weiter verwässert wird. Minister Schäuble macht
sich zum Interessenvertreter der Unternehmen, indem er jegliche
Verbindlichkeit streichen will. Dabei hat die Bundesregierung sich
verpflichtet, die UN-Leitsätze für Wirtschaft und Menschenrechte endlich
national umzusetzen. Aber von dem erklärten Anspruch, einen
„ambitionierten Aktionsplan“ vorzulegen, ist nichts übrig geblieben.
Der Druck zu handeln ist groß. Deutschland steht weltweit auf dem
unrühmlichen fünften Platz, wenn es um Menschenrechtsverletzungen durch
Unternehmen geht. Gegen 23 der DAX-30-Unternehmen gab es in den
vergangenen zehn Jahren entsprechende Vorwürfe. Menschenrechte dürfen
nicht länger gegen Investitionen ausgespielt werden. Investitionen, die
menschenrechtliche Standards ignorieren, können Länder sozial-ökonomisch
destabilisieren und die Lebensgrundlage ganzer Regionen zerstören. Damit
wird oftmals die Zukunftsperspektive dauerhaft beschädigt. Die
Bundesregierung hat sich auf die Fahnen geschrieben, Fluchtursachen
bekämpfen zu wollen. Der jetzige Entwurf des NAP zeigt allerdings, dass
dieser Vorsatz nicht mehr ist, als schöne Worte.
In der heutigen Staatssekretärsrunde wird ausgerechnet die
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Bärbel Kofler draußen
bleiben müssen. Dabei hätte es genau jetzt eine entschiedene Stimme für
Menschenrechte gebraucht.
Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Die Bundesregierung darf sich
nicht länger wegducken, sondern muss auf verbindliche Regeln für die
Wirtschaft bestehen.
Bündnis 90/Die Grünen Bundestag
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