30. Juli 2016

Elterngeld führt zum Wegfallen des Kinderzuschlages


Erhalten einkommensschwache Eltern Elterngeld, müssen sie wohl auf den von der Bundesagentur für Arbeit gezahlten Kinderzuschlag verzichten. Denn bei der Berechnung des Kinderzuschlags muss das Elterngeld als Einkommen angerechnet werden, urteilte am Dienstag, 26. Juli 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 KG 2/14 R)... Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mit-elterngeld-kein-kinderzuschlag.php

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