Der Konsumgüterkonzern Procter & Gamble darf den konzentrierten Weichspüler seiner Marke Lenor nicht mehr mit dem herausgestellten Hinweis «+30 % mehr Wäschen pro Liter» bewerben. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main, nachdem die Verbraucherzentrale Hamburg das Unternehmen erst abgemahnt und dann verklagt hatte (Urteil vom 30. Juli 2015, Az. 2-03 O 19/15). Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Das Gericht sah in der Auslobung für das sogenannte Lenor Superkonzentrat eine irreführende Angabe. Die Aussage sei zwar objektiv richtig, werde von der allgemeinen Verbraucherschaft jedoch mit einer unrichtigen Vorstellung verbunden. "Jeder durchschnittlich informierte Verbraucher wird das neue Produkt mit dem alten vergleichen und vermuten, dass er «+30 % mehr» Waschladungen pro Flasche erhält", meint Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Doch weil Procter & Gamble mit der Einführung des verbesserten Konzentrats die Füllmenge pro Flasche Lenor von 1.200 Milliliter auf 950 Milliliter gesenkt hat, sind es tatsächlich nur gut 10 Prozent mehr Wäschen", erläutert Valet.
Mit dem Zusatz «pro Liter» habe Procter & Gamble zwar auf die tatsächliche Bezugsgröße hingewiesen, aber in einer viel kleineren Schriftgröße. "Verbraucherfreundlich ist diese Zahlentrickserei nicht, weil sie an den Bedürfnissen von Verbrauchern beim Einkaufen vorbei geht", kritisiert Valet. Mit dem Pro-Liter-Vergleich führe der Konzern seine Kunden hinters Licht. Oft sei das Konzentrat trotz der größeren Ergiebigkeit sogar ein Minusgeschäft. So kostete der Lenor Weichspüler in der 950-Milliliter-Flasche beim Händler Real 2,49 Euro und damit sogar 50 Cent mehr als die alte 1.200-Milliliter-Flasche für 1,99 Euro, was unterm Strich einem Preisaufschlag von 12 Prozent entspricht.
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21. September 2015
Procter & Gamble verurteilt - Landgericht Frankfurt untersagt irreführende Werbung für Lenor Weichspüler
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