(BUP) „Wir können bis im Jahr 2040 aus der Stromgewinnung mit Kohle
aussteigen. Die Stromversorgung in Deutschland ist auch dann gesichert,
wenn wir parallel aus der Atomkraft aussteigen. Das geht beides. Damit
widersprechen wir der Kohleindustrie und Bundesregierung, die uns seit
Jahren erklärt, dass man den Kohleausstieg nicht gleichzeitig mit dem
Atomaussteig beginnen kann.“ So fasst Wirtschafts- und Energieministerin
Eveline Lemke die zentralen Ergebnisse einer Studie zum Kohleausstieg
zusammen, die im Auftrag des Wirtschaftsministeriums von Prof. Uwe
Leprich vom Institut für ZukunftsEnergieSysteme, (IZES) Saarbrücken und
von Prof. Stefan Klinski von der Hochschule für Wirtschaft und Recht,
Berlin, erstellt wurde.
Prof. Uwe Leprich weist darauf hin, dass
der vorzeitige Ausstieg aus der Kohleverstromung neben Klimaschutz
weitere positive Effekte habe: „Der deutsche Kraftwerkspark wird
deutlich flexibler und das Zusammenspiel mit der fluktuierenden
Stromerzeugung aus Wind und Sonne wird deutlich einfacher.“
Prof.
Stefan Klinski sieht dabei wenig juristische Hindernisse. „Für den
Ausstieg aus der Kohleverstromung stehen dem deutschen Gesetzgeber
relativ große rechtliche Spielräume zur Verfügung – ohne dass dadurch
Entschädigungsansprüche der Kraftwerksbetreiber ausgelöst würden.“
Die
Experten rechnen nur kurz- und mittelfristig mit einem Anstieg der
Strompreise und ab etwa 2035 mit Kostenvorteilen für die Verbraucher.
Außerdem
müssen die Verschmutzungsrechte für Kohlekraftwerke vom Markt genommen
werden. Nur so kann die Klimaschutzwirkung wirklich entstehen. Deshalb
ist die Bundesregierung gefordert, sich für notwendige Regelungen zum
europäischen Emissionshandel einzusetzen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen