Regierungspräsidium Tübingen muss mehr Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Reutlingen ergreifen
Berlin/Sigmaringen, 23.10.2014:
Baden-Württemberg muss deutlich mehr für die Luftqualität in Reutlingen
tun. Dies ist das Ergebnis eines vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen
auf Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) geführten Verfahrens auf
Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Reutlingen. Der
Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte im
Januar 2012 Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen Überschreitung
der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub
(PM10) in der Kreisstadt eingereicht.
Das
Verwaltungsgericht Sigmaringen gab mit dem gestrigen Urteil der Klage
statt. In der Folge muss das Regierungspräsidium den für Reutlingen
geltenden Luftreinhalteplan um
Maßnahmen ergänzen, die dafür sorgen, dass die Stickstoffdioxid- und
Feinstaub- Grenzwerte so schnell wie möglich eingehalten werden können.
Der Wert für Stickstoffdioxid lag in Reutlingen mit 72 µg/m3 an der
Messstation Lederstraße Ost auch 2013 deutlich
über dem Grenzwert von 40 µg/m3. Der Tagesgrenzwert für PM10 von 50
µg/m3 wurde an dieser Messstation im Jahr 2013 an 79 Tagen überschritten
– erlaubt sind nach der EU Luftreinhalterichtlinie nicht mehr als 35
Überschreitungstage im Kalenderjahr.
„Die
mit der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans festgelegte Ausweitung
der Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet ist lange überfällig.
Darüber hinaus fordern wir
weitere Sofortmaßnahmen, wie die Nachrüstung der kommunalen Busflotte
mit NO2-Minderungs- und Filtersystemen, die verpflichtende Verwendung
von Baumaschinen und -fahrzeugen mit einem Partikelfilter, die Umrüstung
der Taxiflotte auf Fahrzeuge, die den Anforderungen
des ADAC Eco Labels entsprechen, die Förderung des Öffentlichen
Personennahverkehrs und des Radverkehrs, sowie ein effektives
Verkehrsmanagement“, so
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Der
Luftreinhalteplan für Reutlingen wurde aktuell fortgeschrieben und
tritt am 28. Oktober 2014 in Kraft. Seine wesentliche Maßnahme – die
Umsetzung der erweiterten Umweltzone
– wird spätestens zum 1. Februar 2015 erfolgen. Als enttäuschend
wertete die DUH die Prognose des Regierungspräsidiums, wonach die
Grenzwerte für das NO2-Jahresmittel und das PM10-Tagesmittel trotz
vergrößerter Umweltzone nicht überall eingehalten werden.
Für den Umweltverband sind deshalb weitere Maßnahmen unumgänglich.
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