24. Februar 2014

FCKW in Kühlschränken: Mangelhafte Entsorgung heizt Klimawandel an


 
Deutsche Umwelthilfe fordert strengere Kontrollen und neuen gesetzlichen Standard zum Kühlgeräterecycling
 
Berlin, 24.2.2014: Pro Jahr werden in Deutschland knapp drei Millionen Kühlgeräte entsorgt. Mehr als die Hälfte davon enthält noch immer das klimaschädliche Gas FCKW. Das Recycling vieler FCKW-haltiger Kühlschränke und Kühltruhen ist jedoch mangelhaft. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) nach einer Abfrage bei den Umweltministerien der Bundesländer. Das bei der Entsorgung freigesetzte FCKW gelangt in die Umwelt und trägt signifikant zur Zerstörung der Ozonschicht und zur Klimaerwärmung bei. Allein 2012 belasteten etwa eine Million Tonnen vermeidbare CO2-Äquivalente so die Atmosphäre.
 
Auf die Anfrage der DUH zu entnommenen FCKW-Mengen aus alten Kühlgeräten lieferten lediglich fünf Bundesländer Zahlen, wobei nur die Daten von drei Ländern tatsächlich aussagekräftig waren. Brandenburg, Bremen, Hamburg gaben an, keine Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten zu besitzen. In Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein werden durchschnittlich 63 Prozent der FCKW ordnungsgemäß aus Kühlgeräten entnommen und entsorgt. „Es ist ein Skandal, dass zehn Bundesländer keine aussagekräftigen Zahlen zur FCKW-Beseitigung zur Verfügung gestellt haben. Die tatsächlichen FCKW-Entnahmemengen in Deutschland liegen wie bei früheren Untersuchungen der DUH vermutlich deutlich unter den aktuell festgestellten 63 Prozent. Nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Stand der Technik müssten jedoch 90 Prozent der FCKW aus Kühlgeräten entnommen werden – ein eklatanter Missstand mit erheblichen Folgen für den Klimaschutz“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
 
In anderen EU-Staaten, wie Österreich, Luxemburg, Schweden oder Griechenland werden bereits seit vielen Jahren 90 Prozent der FCKW korrekt entsorgt. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei der Kühlgeräteentsorgung in Deutschland lägen Welten, so Resch weiter. Obwohl das bekannt sei, würden viele Umweltministerien keine Zahlen mehr über die entnommenen FCKW-Mengen bei den unteren Vollzugsbehörden abfragen. „Auf diese Weise werden Probleme ausgesessen, ein funktionierender Vollzug boykottiert und die Klimabelastung durch mangelhafte Kühlgeräteentsorgung billigend in Kauf genommen“, so das Fazit von Resch. Deshalb komme es jetzt darauf an, die Entsorgungsanlagen und den Verbleib der ausrangierten Geräte schärfer zu kontrollieren und einen funktionierenden Vollzug zu gewährleisten.
 
Die gesetzliche Grundlage für das Kühlgeräterecycling in Deutschland ist die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Diese ist nach Ansicht der DUH jedoch für ein sachgerechtes Kühlgeräterecycling nach dem besten Stand der Technik unzureichend. Als problematisch bezeichnet sie die nur einmal jährlich ohne Bezug zum Normalbetrieb stattfindende Kontrolle auf Basis der TA Luft. Demnach wird zwar geprüft, ob eine Anlage funktionstüchtig und dicht ist, nicht jedoch, ob die Ergebnisse der Überprüfung plausibel sind und der Betrieb jenseits des Prüfzeitpunktes ordnungsgemäß erfolgt.
 
„Der Anreiz, teuer zu entsorgende Abfälle wie FCKW anderweitig zu beseitigen ist groß, wenn eine Kontrolle nur einmal jährlich erfolgt und die normalen Betriebsbedingungen außer Acht lässt. Es muss über das gesamte Jahr hinweg klar dokumentiert werden, welche Geräte in eine Recyclinganlage Eingang finden und welche Mengen an FCKW tatsächlich entnommen werden. Nur so sind die Ergebnisse einer Kontrolle auf den Normalbetrieb übertragbar“, erklärt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Aus diesem Grund fordert die DUH, die gesetzliche Festlegung der DIN Norm 50574, die Stoffstrombilanzen als zentrales Bewertungskriterium für die Funktionstüchtigkeit von Kühlgeräterecyclinganlagen vorschreibt. Zusätzlich müssen klare Vorgaben über die Menge der mindestens aus Kühlgeräten zu entnehmenden FCKW festgelegt werden.
 
Die Novellierung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) ist für 2014 vorgesehen und bietet deshalb jetzt die Möglichkeit, entsprechende gesetzliche Korrekturen vorzunehmen. Im April 2015 soll die neue Novelle des ElektroG in Kraft treten. Die DUH fordert die vier großen Kühlgerätehersteller BSH Bosch/Siemens, Electrolux, Miele und Bauknecht mit Nachdruck auf, den Entsorgungsstandard DIN EN 50574 bereits jetzt umzusetzen. In Deutschland sind nach dem Gesetz die Kühlgerätehersteller für die Entsorgung ihrer verkauften Geräte verantwortlich und stehen in der Pflicht, von den von Ihnen beauftragten Recyclern eine Entsorgung nach dem besten Stand der Technik einzufordern.

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