Deutsche Umwelthilfe
fordert strengere Kontrollen und neuen gesetzlichen Standard zum
Kühlgeräterecycling
Berlin, 24.2.2014: Pro Jahr werden in
Deutschland knapp drei Millionen Kühlgeräte entsorgt. Mehr als die Hälfte davon
enthält noch immer das klimaschädliche Gas FCKW. Das Recycling vieler
FCKW-haltiger Kühlschränke und Kühltruhen ist jedoch mangelhaft. Zu diesem
Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) nach einer Abfrage bei den
Umweltministerien der Bundesländer. Das bei der Entsorgung freigesetzte FCKW
gelangt in die Umwelt und trägt signifikant zur Zerstörung der Ozonschicht und
zur Klimaerwärmung bei. Allein 2012 belasteten etwa eine Million Tonnen
vermeidbare CO2-Äquivalente so die Atmosphäre.
Auf die Anfrage der DUH zu entnommenen
FCKW-Mengen aus alten Kühlgeräten lieferten lediglich fünf Bundesländer Zahlen,
wobei nur die Daten von drei Ländern tatsächlich aussagekräftig waren.
Brandenburg, Bremen, Hamburg gaben an, keine Anlagen zur Entsorgung von
Kühlgeräten zu besitzen. In Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein
werden durchschnittlich 63 Prozent der FCKW ordnungsgemäß aus Kühlgeräten
entnommen und entsorgt. „Es ist ein Skandal, dass zehn Bundesländer keine
aussagekräftigen Zahlen zur FCKW-Beseitigung zur Verfügung gestellt haben. Die
tatsächlichen FCKW-Entnahmemengen in Deutschland liegen wie bei früheren
Untersuchungen der DUH vermutlich deutlich unter den aktuell festgestellten 63
Prozent. Nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Stand der Technik müssten jedoch
90 Prozent der FCKW aus Kühlgeräten entnommen werden – ein eklatanter Missstand
mit erheblichen Folgen für den Klimaschutz“, kritisiert der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
In anderen EU-Staaten, wie Österreich,
Luxemburg, Schweden oder Griechenland werden bereits seit vielen Jahren 90
Prozent der FCKW korrekt entsorgt. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei der
Kühlgeräteentsorgung in Deutschland lägen Welten, so Resch weiter. Obwohl das
bekannt sei, würden viele Umweltministerien keine Zahlen mehr über die
entnommenen FCKW-Mengen bei den unteren Vollzugsbehörden abfragen. „Auf
diese Weise werden Probleme ausgesessen, ein funktionierender Vollzug
boykottiert und die Klimabelastung durch mangelhafte Kühlgeräteentsorgung
billigend in Kauf genommen“, so das Fazit von Resch. Deshalb komme es jetzt
darauf an, die Entsorgungsanlagen und den Verbleib der ausrangierten Geräte
schärfer zu kontrollieren und einen funktionierenden Vollzug zu
gewährleisten.
Die gesetzliche Grundlage für das
Kühlgeräterecycling in Deutschland ist die Technische Anleitung zur Reinhaltung
der Luft (TA Luft). Diese ist nach Ansicht der DUH jedoch für ein sachgerechtes
Kühlgeräterecycling nach dem besten Stand der Technik unzureichend. Als
problematisch bezeichnet sie die nur einmal jährlich ohne Bezug zum
Normalbetrieb stattfindende Kontrolle auf Basis der TA Luft. Demnach wird zwar
geprüft, ob eine Anlage funktionstüchtig und dicht ist, nicht jedoch, ob die
Ergebnisse der Überprüfung plausibel sind und der Betrieb jenseits des
Prüfzeitpunktes ordnungsgemäß erfolgt.
„Der Anreiz, teuer zu entsorgende
Abfälle wie FCKW anderweitig zu beseitigen ist groß, wenn eine Kontrolle nur
einmal jährlich erfolgt und die normalen Betriebsbedingungen außer Acht lässt.
Es muss über das gesamte Jahr hinweg klar dokumentiert werden, welche Geräte in
eine Recyclinganlage Eingang finden und welche Mengen an FCKW tatsächlich
entnommen werden. Nur so sind die Ergebnisse einer Kontrolle auf den
Normalbetrieb übertragbar“, erklärt der DUH-Bereichsleiter für
Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Aus diesem Grund fordert die DUH, die
gesetzliche Festlegung der DIN Norm 50574, die Stoffstrombilanzen als zentrales
Bewertungskriterium für die Funktionstüchtigkeit von Kühlgeräterecyclinganlagen
vorschreibt. Zusätzlich müssen klare Vorgaben über die Menge der mindestens aus
Kühlgeräten zu entnehmenden FCKW festgelegt werden.
Die Novellierung des Gesetzes über das
Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von
Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) ist für 2014 vorgesehen und bietet
deshalb jetzt die Möglichkeit, entsprechende gesetzliche Korrekturen
vorzunehmen. Im April 2015 soll die neue Novelle des ElektroG in Kraft treten.
Die DUH fordert die vier großen Kühlgerätehersteller BSH Bosch/Siemens,
Electrolux, Miele und Bauknecht mit Nachdruck auf, den Entsorgungsstandard DIN
EN 50574 bereits jetzt umzusetzen. In Deutschland sind nach dem Gesetz die
Kühlgerätehersteller für die Entsorgung ihrer verkauften Geräte verantwortlich
und stehen in der Pflicht, von den von Ihnen beauftragten Recyclern eine
Entsorgung nach dem besten Stand der Technik einzufordern.
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