19. Oktober 2013
II. Gutachten bescheinigt Hartz IV Verfassungswidrigkeit
Während der Bundesrat jüngst eine Erhöhung des Hartz IV-Eckregelsatzes um lediglich neun Euro beschlossen hat, fordern Sozialverbände eine deutlichere Anhebung. Sowohl die Caritas als auch der Paritätische Wohlfahrtsverband legten deshalb Gutachten zur rechts- und sachfehlerhaften bisherigen Hartz IV-Regelleistungsbemessung vor. Beide Gutachten entstanden im Rahmen von Prüfverfahren des Bundesverfassungsgerichts, nachdem zwei Regelsatz-Klagen vor dem Sozialgericht Berlin dorthin zur Prüfung übergeben wurden...
Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/caritas-legt-hartz-iv-gutachten-vor-90015843.php und siehe auch:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gutachten-hartz-iv-weiterhin-verfassungswidrig-90015839.php
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen