19. Oktober 2013

II. Gutachten bescheinigt Hartz IV Verfassungswidrigkeit


Während der Bundesrat jüngst eine Erhöhung des Hartz IV-Eckregelsatzes um lediglich neun Euro beschlossen hat, fordern Sozialverbände eine deutlichere Anhebung. Sowohl die Caritas als auch der Paritätische Wohlfahrtsverband legten deshalb Gutachten zur rechts- und sachfehlerhaften bisherigen Hartz IV-Regelleistungsbemessung vor. Beide Gutachten entstanden im Rahmen von Prüfverfahren des Bundesverfassungsgerichts, nachdem zwei Regelsatz-Klagen vor dem Sozialgericht Berlin dorthin zur Prüfung übergeben wurden... 

Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/caritas-legt-hartz-iv-gutachten-vor-90015843.php und siehe auch:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gutachten-hartz-iv-weiterhin-verfassungswidrig-90015839.php

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