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16. Oktober 2013
Erhöhung der EEG-Zulage:
"Die wahren Preistreiber haben mit dem Ökostromausbau nichts zu tun"
Zu der für heute angekündigten Erhöhung der Umlage gemäß
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) äußert sich die energiepolitische
Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea
Frederking:
"Nur 13 Prozent der für das Jahr 2014 angekündigten Erhöhung der
EEG-Umlage von derzeit 5,3 auf 6,2 Cent pro Kilowattstunde gehen auf den
Neubau von Wind-, Solar- und Bioenergieanlagen zurück. Denn inzwischen
sind die Vergütungssätze für den Ökostrom so gering, dass diese kaum ins
Gewicht fallen. Die wahren Preistreiber haben mit dem Ökostromausbau
nichts zu tun. Selbst ohne Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen würde
die Umlage steigen. Die EEG-Erhöhung geht im Wesentlichen auf die
preistreibende Wirkung sinkender Börsenstrompreise sowie die ausufernden
Privilegien der Industrie zurück."
Für Frederking zeigen diese Zahlen, wo die dringend erforderliche
EEG-Reform ansetzen muss: "Die Vergütungen für Neuanlagen dürfen nicht
weiter gekürzt werden. An den wirklichen Ursachen der Verteuerung ginge
das vorbei. In einer ersten Stufe muss das EEG von unnötigen Kosten
befreit werden, in einer zweiten Stufe ist es neu auszurichten."
"Bereits in diesem Jahr hätte der Strompreis für Privathaushalte und das
Handwerk um 2 Cent gesenkt werden können, wenn bündnisgrüne Vorschläge
umgesetzt worden wären. Im Jahr 2014 beträgt das Preissenkungspotenzial
sogar mehr als 2 Cent.
Dazu müssen Ausnahmeregelungen für Unternehmen mit hohem
Energieverbrauch reduziert werden, die gesunkenen Börsenstrompreise an
alle weitergegeben werden und die Haftungsumlage für
Offshore-Windanlagen zurückgenommen werden. Die neue Bundesregierung
muss diese Maßnahmen auf den Weg bringen. Fehlkonstruktionen müssen
beseitigt werden, um den Strompreisanstieg zu stoppen."
"Die Bundesregierung hat die Energiewende zur Subventionsmaschine für
die Großindustrie gemacht. Insgesamt wird die Industrie bei den
Strompreisen um 9,5 Milliarden Euro entlastet. Dieses Geld müssen zum
überwiegenden Teil Privathaushalte und der Mittelstand aufbringen."
Erklärung:
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) regelt die
Bevorzugung der Einspeisung des Stroms aus erneuerbaren Quellen. Es
garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen - beispielsweise für
neue Photovoltaikanlagen zur Zeit 14,27 und für neue Windanlagen rund 9
Cent pro Kilowattstunde. Mit der EEG-Umlage werden diese
Einspeisevergütungen - aber auch andere Kostenanteile - auf die
Stromverbraucher verteilt.
Stromintensive Unternehmen können sich durch die besondere
Ausgleichsregelung von der EEG-Umlage weitgehend befreien lassen. Das
wiederum führt zum Anstieg der EEG-Umlage, weil diese dann von weniger
Verbrauchern getragen werden muss.
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