26. September 2013

Polizei verfolgt Kriegsgegner anstelle Kriegstreiber und Kriegstäter


Ermittlungsverfahren gegen Politischen Geschäftsführer der DFG-VK Monty Schädel

Mit erneuter polizeilicher Kriminalisierung von Widerstand gegen Krieg und Kriegsvorbereitung sieht sich der Politische Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Monty Schädel konfrontiert. Gleich zweimal erhielt er in den vergangenen Tagen Post von der Polizei, die ihn über gegen ihn laufende Ermittlungen informierte und Auskunft haben wollte.
Während sich das erste Verfahren der Polizei in Stuttgart bereits seit wenigen Wochen u.a. dadurch ankündigte, dass Beamte in der DFG-VK-Bundesgeschäftsstelle persönlich vorstellig wurden Auskunft zu persönlichen Daten des Politischen Geschäftsführers aus der Mitgliederdatei des Verbandes haben wollten, überraschte die Polizei in Sachsen-Anhalt mit einem Verfahren „wegen Beleidigung zum Nachteil des Gefechtsübungszentrum Heer Gardelegen“.
Beide Verfahren machen für Schädel deutlich, dass Protest gegen den Krieg im Allgemeinen und die Beteiligung der Bundeswehr daran im Besonderen in der Bundesrepublik Deutschland auch weiterhin der staatlichen Kriminalisierung unterliegt. „Während durch die Bundesregierung und andere Teile der Politik sowie des Militärs der seit einem Jahrzehnt permanent andauernde Krieg unter Beteiligung der Bundeswehr kolonialistisch als Schutzmaßnahme verharmlost wird oder gar humanitäre Anstriche bekommt, werden KriegsgegnerInnen in ihren Grundrechten eingeschränkt, verfolgt und kriminalisiert.“

Ordnungswidrigkeit Aufkleber
Im Ermittlungsverfahren der Polizei Stuttgart wird Schädel vorgeworfen, „nicht verhindert zu habe, dass in Stuttgart-Bad Cannstatt verbotswidrig selbstklebende Aufkleber angebracht worden sind“, für deren Inhalt er als DFG-VK-Geschäftsführer verantwortlich sei. Dabei handelt es sich um einen seit fünf Jahren vertriebenen Aufkleber "Truppen raus aus Afghanistan" in der Größe einer Zigarettenschachtel. „Es ist schon interessant woran sich die Polizei in Zeiten stört, während bundesweit die Städte und Dörfer mit Selbstdarstellungen von PolitikerInnen zu Wahlkampfzwecken zugeklebt werden und Bundeswehrsoldaten Lufteinsätze in Afghanistan anfordern“ kommentierte Monty Schädel. „Während kommerzielle Werbung über all im Stadtgebiet präsent sei, Konzerne für Zigarettenkippen genau sowenig belangt werden wie Verlage für umherfliegende Zeitungsblätter, sollen Kriegsgegner Aufkleber abmachen, die sie nachweislich gar nicht geklebt haben.“ Nach Ansicht der DFG-VK soll mit diesem Verfahren Kritik am Krieg und eine Organisation aktiver KriegsgegnerInnen kriminalisiert werden.
Beleidigung des Gefechtsübungszentrum Altmark
Im Ermittlungsverfahren der „Beleidigung zum Nachteil des Gefechtsübungszentrum Herr Gardelegen“ werden Monty Schädel nach jetzigem Erkenntnisstand Aussagen einer Pressemitteilung der DFG-VK vom 24.07.2013 vorgeworfen. Zu dem Zeitpunkt hatten ca. 250 KriegsgegnerInnen aus mehreren Ländern ein Camp in unmittelbarer Nähe des von der Bundeswehr und anderen Armeen genutzten Gefechtsübungszentrum aufgebaut. Zu den Aktiven gehörte auch die DFG-VK. Mit dem WAR-STARTS-HERE-CAMP wollten die KriegsgegnerInnen darauf aufmerksam machen, dass auf Europas modernsten Truppenübungsplatz in der Altmark der Krieg trainiert und vorbereitet wird. Allein aus diesem Grund wird eine ganze Stadt namens Schnöggersburg mit der dazugehörigen Infrastruktur errichtet. Soldaten sollen dort auf den Häuser und Straßenkampf vorbereitet werden.
Schädel hatte damals vor dem Hintergrund, dass ein Großaufgebot der Polizei die Grundrechte auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit versuchte einzuschränken gefordert, dass die Polizei nicht gegen KriegsgegnerInnen sonder gegen die NutzerInnen des Truppenübungsplatzes vorgehen sollte. Wörtlich sagte er damals und bekräftigt es heute: „Anstatt KriegsgegnerInnen zu kriminalisieren, sollte die Polizei vielmehr das Training zum Mord und Totschlag auf dem GÜZ unterbinden und die Krieg treibenden SoldatInnen verfolgen. Nicht die KriegsgegnerInnen seien das Problem, sondern diejenigen, die den Krieg trainieren und diejenigen, die dies unter Aushebelung von Grundrechten durchsetzen.“ Das nun angestrengte Verfahren kommentierte der DFG-VK-Aktivist dahingehend, dass nunmehr die „Bundeswehr oder eine ihr nahstehende Person den Beweis antreten wollten, dass auf dem Gefechtsübungszentrum durch die Militärs nicht das Morden und Totschlagen gelehrt und gelernt wird.“ Er freue sich sich bereits darauf diese Argumentationslinie des „Soldatenhandwerks“kennen zu lernen, „bei der das mörderische Handwerk von Soldaten als Wohltat für die Menschheit dargestellt und das Erlernen des Töten von Menschen sowie die Zerstörung von Infrastruktur und natürlichen Lebensgrundlagen glorifiziert wird.“ Wie sich darüber hinaus neuerdings auch ein Truppenübungsplatz beleidigt fühlen kann, wird das Verfahren dann sicher auch noch zeigen

Kriegs- und Militärgegner Schädel hat in beiden Verfahren zunächst die Aussage zum vorgeworfenen Sachverhalt verweigert. Anwaltlich wurde die Akteinsicht beantragt.
Anschreiben der Polizei zum Verfahren Aufkleber
https://www.dfg-vk.de/dateien/2013-09-12_Aufkleber_Polizei_BaWue.pdf
Der Aufkleber wurde aktuell nachbestellt und wird in Kürze im Materialshop der DFG-VK wieder vorliegen

Einladung der Polizei zum Beleidigungsverfahren
https://www.dfg-vk.de/dateien/2013-09-16_GUeZ-BeleidigungsVorladung_1.pdf

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