28. September 2013

Daimler AG setzt trotz gerichtlicher Verfügung Verbrauchertäuschung bei Bewerbung der S-Klasse fort


Daimler AG wirbt trotz einstweiliger Verfügung des Landgerichts Stuttgart weiterhin mit falschen Verbrauchs- und CO2-Angaben für die neue S-Klasse – DUH stellt Ordnungsmittelantrag beim Landgericht Stuttgart und fordert die Behörden auf, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.
 
Berlin, 27.9.2013: Im Rahmen der Markteinführung der neuen S-Klasse bewarb die Daimler AG in zahlreichen bundesweit und regional vertriebenen Zeitungen und Zeitschriften sein neues Premiumprodukt mit fehlerhaften Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Energieeffizienz und CO2-Emissionen.
 
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) erwirkte daraufhin beim Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung (Az: 35 O 76/13 KfH). Hiernach ist es dem Unternehmen untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei der Werbung für die Mercedes-Benz S-Klasse die von der DUH festgestellten unzutreffenden Angaben über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und die CO2-Effizienzklassen zu machen.
 
„Die Stuttgarter Daimler AG setzt ihren Feldzug gegen Klimaschutz ungerührt fort. In Brüssel versucht sie über die Intervention von Kanzlerin Angela Merkel ehrgeizige Flottenverbrauchswerte zu verhindern. Und im Ländle ignoriert sie Verbraucherschutzgesetze wie gerichtliche Verfügungen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. An der neuen S-Klasse interessierte Verbraucher können über die Homepage des Unternehmens Informationsmaterial zur S-Klasse anfordern. Sie erhalten daraufhin umfangreiche Unterlagen mit Produktinformationen inklusive einer Imagebroschüre mit schwarzem Edel-Einband zugesandt. In dieser Imagebroschüre werden weiterhin falsche Angaben über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und die CO2-Effizienzklassen der neuen S-Klasse-Modelle gemacht.
 
Mit diesem ignoranten Verhalten verstößt die Daimler AG nach Ansicht der DUH nicht nur gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart (Az: 35 O 76/13 KfH), sondern auch weiterhin gegen die Vorschriften der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung, die das Ziel haben, die Entscheidung des Verbrauchers mithilfe dieser Informationen hin zu sparsameren und CO2-reduzierten Fahrzeugen zu beeinflussen.
 
Die DUH fordert, neben dem eingeleiteten Ordnungsmittelverfahren vor dem LG Stuttgart, die für das Unternehmen zuständigen Marktüberwachungsbehörden auf, Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.

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