Daimler AG wirbt trotz
einstweiliger Verfügung des Landgerichts Stuttgart weiterhin mit falschen
Verbrauchs- und CO2-Angaben für die neue S-Klasse – DUH stellt
Ordnungsmittelantrag beim Landgericht Stuttgart und fordert die Behörden auf,
ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.
Berlin, 27.9.2013: Im Rahmen der
Markteinführung der neuen S-Klasse bewarb die Daimler AG in zahlreichen
bundesweit und regional vertriebenen Zeitungen und Zeitschriften sein neues
Premiumprodukt mit fehlerhaften Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Energieeffizienz
und CO2-Emissionen.
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
erwirkte daraufhin beim Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung (Az:
35 O 76/13 KfH). Hiernach ist es dem Unternehmen untersagt, im geschäftlichen
Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei der Werbung für die Mercedes-Benz
S-Klasse die von der DUH festgestellten unzutreffenden Angaben über den
Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und die CO2-Effizienzklassen zu
machen.
„Die Stuttgarter Daimler AG setzt ihren
Feldzug gegen Klimaschutz ungerührt fort. In Brüssel versucht sie über die
Intervention von Kanzlerin Angela Merkel ehrgeizige Flottenverbrauchswerte zu
verhindern. Und im Ländle ignoriert sie Verbraucherschutzgesetze wie
gerichtliche Verfügungen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
der DUH. An der neuen S-Klasse interessierte Verbraucher können über die
Homepage des Unternehmens Informationsmaterial zur S-Klasse anfordern. Sie
erhalten daraufhin umfangreiche Unterlagen mit Produktinformationen inklusive
einer Imagebroschüre mit schwarzem Edel-Einband zugesandt. In dieser
Imagebroschüre werden weiterhin falsche Angaben über den Kraftstoffverbrauch,
die CO2-Emissionen und die CO2-Effizienzklassen der neuen S-Klasse-Modelle
gemacht.
Mit diesem ignoranten Verhalten verstößt die
Daimler AG nach Ansicht der DUH nicht nur gegen die einstweilige Verfügung des
Landgerichts Stuttgart (Az: 35 O 76/13 KfH), sondern auch weiterhin gegen die
Vorschriften der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung, die das Ziel haben, die
Entscheidung des Verbrauchers mithilfe dieser Informationen hin zu sparsameren
und CO2-reduzierten Fahrzeugen zu beeinflussen.
Die DUH fordert, neben dem eingeleiteten
Ordnungsmittelverfahren vor dem LG Stuttgart, die für das Unternehmen
zuständigen Marktüberwachungsbehörden auf, Ordnungswidrigkeitsverfahren
einzuleiten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen