Mainz, 31.1.2020: Den heute neu vorgestellten Luftreinhalteplan für Mainz kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
„Wir begrüßen das heute von der Stadt Mainz bekannt gegebene streckenbezogene Diesel-Fahrverbot für alle Fahrzeuge schlechter als Euro 6/VI auf der Rheinachse ab 1. Juli 2020. Die Stadt Mainz kommt damit einer Gerichtsentscheidung durch eine neue von der Deutschen Umwelthilfe angestrengten Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz zuvor. Nach allen vorliegenden Untersuchungen wird nur die konsequente Aussperrung der besonders schmutzigen Diesel-Fahrzeuge mit hohen Stickoxid-Realemissionen dazu führen, dass auch in Mainz nach nunmehr 10 Jahren endlich der Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten wird und damit die Mainzerinnen und Mainzer endlich die Saubere Luft atmen können.“
Im Ergebnis werden täglich 13.000 weniger Dieselautos die Theodor-Heuss-Brücke und damit die Innenstadt von Mainz passieren. Die DUH kritisiert, dass Schadstoffmessungen an den parallel zur Rheinachse verlaufenden Straßen wie der Hindenburgstraße und der Boppstraße fehlen.
„Damit ist nicht überprüfbar, ob durch mögliche Verlagerungsverkehre die Grenzwerte zukünftig an diesen beiden Straßen überschritten werden. Ist dies der Fall, müssen zusätzlich zonale Diesel-Fahrverbote auch für die Innenstadt von Mainz erlassen werden. Ob die Entlastungswirkung auf der Rheinachse tatsächlich eintritt, hängt zudem davon ab, dass die Einhaltung des Dieselfahrverbots durch eine kontinuierliche Verkehrsüberwachung und Ahndung der Verstöße mit Bußgeldern erfolgt und Ausnahmegenehmigungen nur in wenigen begründeten Einzelfällen erteilt werden“, so Resch weiter.
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