8. Januar 2020

Fall Meuthen: Verdeckte AfD-Finanzierung vor Gericht

LobbyControl zur Verhandlung im Fall Meuthen: Anonyme Geldflüsse dürfen nicht straffrei bleiben


Berlin, 7.1.2020
- Die AfD-Spendenaffäre um Parteichef Jörg Meuthen kommt übermorgen in Berlin vor Gericht. Am Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht über eine Klage der AfD, die sich gegen eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung von 269.400 Euro richtet. Der Strafbescheid bezieht sich auf verdeckte Wahlkampfhilfen, die Jörg Meuthen vor der baden-württembergischen Landtagswahl 2016 angenommen hat. LobbyControl kritisiert den Versuch der AfD, Straffreiheit für verdeckte Geldflüsse in Wahlkämpfe zu erreichen.

Die Schweizer Werbeagentur Goal AG hatte 2016 Plakate, Anzeigen, Flyer und eine Website im Wert von 89.800 Euro für den Parteivorsitzenden und damaligen Spitzenkandidaten Jörg Meuthen erstellt. Die Sachspende wurde im AfD-Rechenschaftsbericht regelwidrig nicht angegeben. Meuthen hatte nach Bekanntwerden erster Hinweise auf eine mutmaßlich illegale Wahlkampfhilfe aus der Schweiz zunächst versucht, das Ausmaß der Zuwendungen zu verschleiern. Später räumte er ein, die Wahlkampfmittel angenommen zu haben, ohne zu wissen, wer sie finanzierte. Das Parteiengesetz verbietet allerdings anonyme Spenden. Im weiteren Verlauf der Affäre legte die AfD eine von der Goal AG zusammengestellte Spender-Liste vor, die sich als falsch herausstellte. Strohleuten waren bis zu 1.000 Euro angeboten worden, wenn sie ihren Namen als angebliche Spender zur Verfügung stellten.

"Mit ihrer Klage streitet die AfD dafür, dass verdeckte Geldflüsse in Wahlkämpfe intransparent und straffrei bleiben können. Das ist inakzeptabel“, kritisiert Annette Sawatzki von LobbyControl. „Mit großen Geldsummen kann vor allem in Wahlkampfzeiten der politische Wettbewerb verzerrt und Einfluss erkauft werden. Besonders gefährlich sind solche Geldströme, wenn ihre Herkunft unbekannt bleibt. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wer Parteien mit Geld unterstützt und wem diese zum Dank verpflichtet sind."

Das Parteienrecht sieht vor, dass Sachspenden wie Geldspenden verbucht und offengelegt werden müssen. Zudem gelten auch Werbemaßnahmen durch Dritte als Parteispende, wenn die Partei Einfluss auf diese Maßnahmen hatte. Das ist mit der Mitwirkung von Meuthen in dem Fall klar gegeben. Annette Sawatzki: "Falls die AfD wider Erwarten doch das Verfahren gewinnen sollte, würde das die Transparenzregeln für Parteien schwer beschädigen. Verdeckter Einflussnahme auf Wahlkämpfe würde damit Tür und Tor geöffnet. Die Politik müsste dann das Parteiengesetz überarbeiten, um dies zu verhindern."

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