21. Februar 2019

Ferkelkastration: Narkosemittel und Kastration gehören nicht in die Hände von Laien

Tierschutzverbände lehnen die geplante Verordnung zur Durchführung der Isofluran-Narkose bei der Ferkelkastration durch Tierhalter ab.
VP0080001.jpg© VIER PFOTEN | Daniela Klemencic 

Hamburg, 21. Februar 2019 - Die Tierschutzorganisationen VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz, Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, der Bund gegen Missbrauch der Tiere sowie der Bundesverband Tierschutz lehnen den „Referenten-Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen" ab und fordern die Beibehaltung des Tierärztevorbehalts für die Anwendung von Isofluran.

Ina Müller-Arnke, Agraringenieurin und Nutztierexpertin bei VIER PFOTEN: „Eine Vollnarkose darf – wie bei Hunden und Katzen auch – nur durch den Tierarzt erfolgen. Es gibt keinen Grund, warum man Ferkel hier anders behandeln sollte. Eine Anwendung durch Laien würde weiterem Tierleid Tür und Tor öffnen. Niemand kann kontrollieren, ob die Tiere überhaupt eine Narkose erhalten, geschweige denn, ob diese richtig erfolgt. Erfahrungen aus der Schweiz zeigen, dass die Anwendung durch Tierhalter nicht sicher funktioniert. Die Kastration mit Isofluran muss deshalb weiterhin allein Tierärzten vorbehalten bleiben."

Das Bundesministerium für Landwirtschaft (BMEL) plant, die Isofluran-Narkose zur Durchführung der Ferkelkastration unter Betäubung zukünftig durch Tierhalter zu ermöglichen. Dazu hat das Ministerium einen Referenten-Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, zu dem Verbände Stellung beziehen können. Die Verbände priorisieren die Durchführung der Ebermast mit oder ohne Impfung gegen Ebergeruch. Sie sehen in der chirurgischen Kastration unter Allgemeinanästhesie eine weitere Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration, die aber weiterhin ausschließlich dem Tierarzt vorbehalten sein sollte.

Die Organisationen kritisieren die rein ökonomische Begründung des BMEL, die die Anwendung von Isofluran durch Tierhalter rechtfertigen soll. Allein Tierärzte hätten eine intensive Ausbildung, die notwendig sei, Tiere auf Narkosetauglichkeit zu prüfen und auf entsprechende meist lebensbedrohliche Zwischenfälle reagieren zu können. Zudem sei eine ausreichende Kontrolle der Anwendung von Isofluran durch Tierhalter vor dem Hintergrund der ohnehin sehr niedrigen Kontrolldichte auf deutschen Betrieben nicht zu erwarten. Eine Aufhebung des Tierärztevorbehalts gehe deshalb am Tierschutzgedanken, der ja Auslöser der Debatte um eine Betäubungspflicht war, vorbei. Die Organisationen warnen in diesem Zusammenhang vor weiterem, vorhersehbarem Tierleid. Sie verweisen diesbezüglich auf Untersuchungen aus der Schweiz, die nachweislich unbefriedigende Betäubungs- und Anwendungsfehler aufweisen.

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