Hamburg, 21. Februar 2019 -
Die Tierschutzorganisationen VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz,
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, der Bund gegen Missbrauch
der Tiere sowie der Bundesverband Tierschutz lehnen den
„Referenten-Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Narkose mit
Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen" ab und
fordern die Beibehaltung des Tierärztevorbehalts für die Anwendung von
Isofluran.
Ina Müller-Arnke, Agraringenieurin und Nutztierexpertin bei VIER PFOTEN:
„Eine Vollnarkose darf – wie bei Hunden und Katzen auch – nur durch den
Tierarzt erfolgen. Es gibt keinen Grund, warum man Ferkel hier anders
behandeln sollte. Eine Anwendung durch Laien würde weiterem Tierleid Tür
und Tor öffnen. Niemand kann kontrollieren, ob die Tiere überhaupt eine
Narkose erhalten, geschweige denn, ob diese richtig erfolgt.
Erfahrungen aus der Schweiz zeigen, dass die Anwendung durch Tierhalter
nicht sicher funktioniert. Die Kastration mit Isofluran muss deshalb
weiterhin allein Tierärzten vorbehalten bleiben."
Das
Bundesministerium für Landwirtschaft (BMEL) plant, die
Isofluran-Narkose zur Durchführung der Ferkelkastration unter Betäubung
zukünftig durch Tierhalter zu ermöglichen. Dazu hat das Ministerium
einen Referenten-Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, zu dem Verbände
Stellung beziehen können. Die Verbände priorisieren die Durchführung der
Ebermast mit oder ohne Impfung gegen Ebergeruch. Sie sehen in der
chirurgischen Kastration unter Allgemeinanästhesie eine weitere
Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration, die aber weiterhin ausschließlich dem Tierarzt vorbehalten sein sollte.
Die
Organisationen kritisieren die rein ökonomische Begründung des BMEL,
die die Anwendung von Isofluran durch Tierhalter rechtfertigen soll.
Allein Tierärzte hätten eine intensive Ausbildung, die notwendig sei,
Tiere auf Narkosetauglichkeit zu prüfen und auf entsprechende meist
lebensbedrohliche Zwischenfälle reagieren zu können. Zudem sei eine
ausreichende Kontrolle der Anwendung von Isofluran durch Tierhalter vor
dem Hintergrund der ohnehin sehr niedrigen Kontrolldichte auf deutschen
Betrieben nicht zu erwarten. Eine Aufhebung des Tierärztevorbehalts gehe
deshalb am Tierschutzgedanken, der ja Auslöser der Debatte um eine
Betäubungspflicht war, vorbei. Die Organisationen warnen in diesem
Zusammenhang vor weiterem, vorhersehbarem Tierleid. Sie verweisen
diesbezüglich auf Untersuchungen aus der Schweiz, die nachweislich
unbefriedigende Betäubungs- und Anwendungsfehler aufweisen.
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