Für die Erreichung der deutschen
Klimaschutzziele wird der weitere Ausbau der Windenergie an Land von der
Bundesregierung als dringend erforderlich angesehen, was nicht zuletzt
die Sonderausschreibungen 2019 bis 2021 belegen. Ein Schlüssel für
diesen Ausbau ist die Ausweisung und Sicherung von Flächenpotenzialen.
Dabei rückt schon aus geografischen Notwendigkeiten der Bau von
Windenergie auf forstwirtschaftlich genutzten Waldflächen in den Fokus.
Ziel bleibt allerdings die natur- und anwohnerverträgliche
Flächenbereitstellung.
„Vor allem in den südlichen
Bundesländern, die durch einen hohen Anteil an Waldgebieten und
windreichen Höhenlagen geprägt sind, hat sich die Nutzung von
Windenergie auf intensiv forstwirtschaftlich genutzten Flächen bereits
etabliert. Die Erfahrungen in diesen Bundesländern zeigen, dass sich der
Ausbau von Windenergie und die berechtigterweise vorgebrachten Anliegen
des Natur- und Artenschutzes miteinander in Einklang bringen lassen“,
machte Hermann Albers, Bundesverband WindEnergie deutlich.Der Bundesverband WindEnergie spricht nach einer sorgfältigen räumlichen und technischen Planung unter Einbeziehung von Fachwissen aus Forstwirtschaft, Naturschutz, Logistik und Landschaftsplanung für die Erschließung der Flächenpotenziale in Wirtschaftswäldern aus. Es ist nicht erforderlich, Schutzgebiete mit wertvollen Laubwäldern oder besonders hoher ökologischer Wertigkeit für Mensch und Tier im Zuge dieser Prüfungen von der Flächenausweisung zu berücksichtigen. Der Fokus bleibt auf den intensiv genutzten Wirtschaftswald. Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen gleichen zudem den Eingriff in den Forstbestand voll umfänglich aus und können zusätzlich zu einer ökologischen Flächenaufwertung führen, die Biodiversität steigern und die Artenvielfalt nicht allein erhalten sondern sogar stärken.
„Seitens der Planungsbehörden sollten forstwirtschaftliche Flächenpotenziale für die Windenergie deshalb immer mit berücksichtigt werden. Sie können einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland leisten. Zudem werden Nutzungskonflikte minimiert, indem Anlagen weiter von der Wohnbebauung wegrücken. Gleichzeitig sollte es auch auf Forstflächen selbstverständlich sein, dass neben den Grundeigentümern auch die Standortkommunen an der Wertschöpfung der Windenergieanlagen beteiligt bleiben“, so Hermann Albers.
Weitere Informationen: BWE-Hintergrundpapier: Windenergie in Nutzwäldern
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