Was vor der Einigung der Kohlekommission galt, gilt rechtlich auch jetzt: Alte Kohlekraftwerke können ohne Entschädigung stillgelegt werden, bekräftigte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Klimareporter° vorliegenden Gutachten. Zu diesem Ergebnis war Ende November 2018 auch ein Gutachter der HTW Berlin gekommen.
Entschädigung für alte Kohlemeiler muss nicht sein – klimareporter°
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