29. Januar 2019

Baden-Württemberg: Müssen die Eltern der streikenden Schüler jetzt ein Ordnungsgeld bezahlen? | SÜDKURIER Online

Wer demonstrieren geht statt in den Unterricht, fehlt unentschuldigt und gilt als Schulschwänzer. Über die Folgen entscheidet die Schulleitung. Es dürften aber meist "pädagogische Maßnahmen" sein.



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