Entschädigung für AKW-Betreiber ist Folge schlechter Atompolitik – nötig
wäre Verschärfung des Atomgesetzes
Zum Gesetzentwurf für die Entschädigung von AKW-Betreibern erklärt
Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:
„Zwar ist zu begrüßen, dass die AKW-Betreiber statt der von ihnen
geforderten 19 Milliarden Entschädigung nur maximal eine Milliarde
bekommen. Allerdings wären diese Kosten nie angefallen, hätte Angela
Merkel nicht 2010 die Laufzeiten der Atomkraftwerke verlängert.
Damit reiht sich diese Zahlung ein in die anderen skandalösen
atompolitischen Finanzentscheidungen der letzten Jahre: Die Rückzahlung
der vom Verfassungsgericht wegen handwerklicher Fehler im Gesetz
beanstandeten Brennelementesteuer und die Abwälzung der finanziellen
Risiken der Atommüll-Kosten auf die Allgemeinheit. Erneut kassieren die
Atomkonzerne.
Ob der im Detail nicht allen Wünschen der AKW-Betreiber folgende
Gesetzentwurf des Umweltministeriums überhaupt so umgesetzt wird, ist
noch fraglich. Es wäre nicht das erste Mal, dass das
Wirtschaftsministerium Entwürfe im Sinne der Energiekonzerne
verschlimmbessert.
Die Einschätzung der „taz“, die heute zuerst über den Gesetzentwurf
berichtet hatte, dass jetzt einzelne AKW des Eon-Konzerns früher vom
Netz gehen könnten, teilen wir nicht. Derzeit hat Eon zwar für seine
Kraftwerke zu wenig Reststrommengen, um diese bis zum gesetzlich
vorgeschriebenen Laufzeit-Ende 2022 zu betreiben. Aber da sowohl
Vattenfall als Miteigentümer des Eon-AKW Brokdorf als auch RWE,
neuerdings nicht mehr Konkurrent sondern Anteileigner von Eon, noch über
überschüssige Reststrommengen verfügen, dürfte sich eine Übertragung
anbahnen, die dazu führt, dass kein Atomkraftwerk früher abgeschaltet wird.
Hier könnte der Gesetzgeber mehr erreichen. Nötig wäre aus unserer Sicht
ein deutlich schärferes Atomgesetz, das die Übertragung von
Reststrommengen von einem AKW auf andere ganz verbietet. Damit könnten
die Laufzeiten noch einmal deutlich reduziert werden. Angesichts der
zunehmenden Risiken alternder Reaktoren wäre dies auch
verfassungskonform umsetzbar.“
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30. April 2018
Und wieder kassieren die Atomkonzerne
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