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30. April 2018
Iran: Neue Beweise für vorsätzliche Zerstörung von Massengräbern durch die Regierung
Bis zu 5000 Menschen wurden 1988 in Iran bei außergerichtlichen Hinrichtungen ermordet und in Massengräbern verscharrt. Satellitenbilder und ein neuer Amnesty-Bericht dokumentieren, wie die Gräber inzwischen durch Baumaßnahmen zerstört und forensische Beweise für die begangenen Menschenrechtsverletzungen endgültig vernichtet werden.
BERLIN, 30.04.2018 – Bei Massenhinrichtungen in Iran in den späten 1980er-Jahren wurden Tausende politische Gefangene getötet und ihre Überreste landesweit in anonymen Massengräbern verscharrt. Mit Satellitenbildern und dem neuen Bericht „Criminal cover-up: Iran destroying mass graves of victims of 1988 killings“ dokumentiert Amnesty gemeinsam mit der Nichtregierungsorganisation Justice for Iran, wie die Massengräber von 2003 bis 2017 durch den Bau von Mülldeponien, Straßen oder Friedhöfen zerstört und forensische Beweise für die begangenen Menschenrechtsverletzungen endgültig vernichtet wurden.
„Seit fast 30 Jahren gibt es keine Ermittlungen zu den Massenhinrichtungen von 1988, bei denen etwa 5000 Menschen ermordet wurden. Die Verantwortlichen wurden nie zur Rechenschaft gezogen. Das Verschwindenlassen von Tausenden Menschen und die nachträgliche Vernichtung von Beweisen für diese Menschenrechtsverletzungen verstößt gegen das Völkerrecht“, sagt Dieter Karg, Iran-Experte bei Amnesty International in Deutschland. „Die von Amnesty dokumentierten Zerstörungen der Massengräber verhindern endgültig eine umfassende Untersuchung der Verbrechen und ihre Aufklärung. Weil die Regierung Beweise vernichtet, müssen die Täter keine Strafverfolgung befürchten“, so Karg weiter. Die Orte, an denen sich die Massengräber befinden, werden von Sicherheitspersonal überwacht, was vermuten lässt, dass der iranische Geheimdienst an der Zerstörung beteiligt ist.
„Amnesty International fordert den sofortigen Stopp aller Baumaßnahmen in den Gegenden, in denen die Massengräber liegen. Beweismittel für eine umfassende und unabhängige Untersuchung der Opfer und Ereignisse müssen gesichert und die Verantwortlichen der außergerichtlichen Massenhinrichtungen in fairen Gerichtsverfahren zur Verantwortung gezogen werden – ohne den Einsatz der Todesstrafe.“
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