26. April 2018

ERWÄGT DIE GROKO EINE LAUFZEITVERLÄNGERUNG VON ATOMKRAFTWERKEN?


Tschernobyl-Jahrestag

In Kürze soll im Bundeswirtschaftsministerium darüber entschieden
werden, ob Atomkonzerne finanzielle Ausgleichszahlungen für den
Atomausstieg erhalten oder ob es erneut zu Laufzeitverlängerungen von
Atomkraftwerken kommen wird. Die Ärzteorganisation IPPNW fordert die
Bundesregierung auf, den Willen der Mehrheit der Menschen in Deutschland
zu respektieren und jeglichen Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken
eine klare Absage zu erteilen.  „Heute jährt sich die atomare
Katastrophe von Tschernobyl. Sie erinnert uns daran, dass die atomare
Kette - angefangen mit dem Uranabbau über den Betrieb von Atomkraftwerken
und der "Endlagerung" von Atommüll bis hin zur Produktion und dem Einsatz
von Atomwaffen - mit erheblichen Gefahren für Gesundheit und Leben der
Menschheit verbunden ist“, erklärt der IPPNW-Vorsitzende Dr. Alex Rosen.

Der Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber
verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2018 das Atomgesetz zu ändern.
Das Gericht hatte Ende 2016 in einem Urteil den Atomausstieg zwar
gebilligt, einigen Atomkraftwerksbetreibern aber geringfügige
Ausgleichsmaßnahmen zugebilligt. Diese können laut Urteil entweder in
Form finanzieller Entschädigungen oder durch einen begrenzten
Weiterbetrieb von Atomkraftwerken erreicht werden.

Sollte es auf eine finanzielle Entschädigung hinauslaufen, so stellt sich
die Frage nach der Höhe. Auch dies lässt das Bundesverfassungsgericht
offen, betont aber: „Der Ausgleich braucht auch nur das zur Herstellung
der Angemessenheit erforderliche Maß zu erreichen, das nicht zwingend dem
vollen Wertersatz entsprechen muss.“ Es ist davon auszugehen, dass die
Konzerne kaum etwas reklamieren können, so die Einschätzung der Grünen
auf Anfrage der IPPNW vor der Wahl.

„Wir warnen davor, den Konzernen den Atomausstieg weiter zu
vergolden“, so Alex Rosen. Schon durch andere Entscheidungen wurde der
Atomausstieg unnötig verteuert. „Wir wollen nicht noch einmal erleben,
dass Atomkonzerne Druck auf die Politik ausüben. Es darf weder eine
Laufzeitverlängerung geben noch eine finanzielle Entschädigung, die
über eine gewisse Symbolik hinausgeht, sagt Rosen.“

Siehe auch:
Parlamentsnachrichten vom 18.04.2018
https://www.bundestag.de/presse/hib/-/550814 (Link:
https://www.bundestag.de/presse/hib/-/550814 )
IPPNW: Atomgesetzgebung 2018
https://www.ippnw.de/atomenergie/artikel/de/atomgesetzaenderung-2018.html
(Link:
https://www.ippnw.de/atomenergie/artikel/de/atomgesetzaenderung-2018.html
)
AKW-Weiterbetrieb oder Entschädigungszahlungen für Atomindustrie?
https://www.ippnw.de/atomenergie/atomrecht/artikel/de/akw-weiterbetrieb-oder-entschaedigun.html
(Link:
https://www.ippnw.de/atomenergie/atomrecht/artikel/de/akw-weiterbetrieb-oder-entschaedigun.html
)
Offener Brief der IPPNW an Parteivorsitzende vor Bundestagswahl 2017
https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/IPPNW_Offener_Brief_Urteil_Bundesverfassungsgericht.pdf
(Link:
https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/IPPNW_Offener_Brief_Urteil_Bundesverfassungsgericht.pdf
)
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/12/rs20161206_1bvr282111.html
(Link:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/12/rs20161206_1bvr282111.html
)

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