3. Juli 2017

Selbstbestimmte Bildung als Kindeswohlgefährdung? | Kolloquium am 15. September 2017 in Gießen

Selbstbestimmte Bildung als Kindeswohlgefährdung? | Kolloquium am 15. September 2017 in Gießen



Als Folgeveranstaltung zum KolloquiumSelbstbestimmte und selbstorganisierte Bildung versus Schulpflicht“ organisiert dieFreilerner-Solidargemeinschaft e.V.:
interdisziplinäres Kolloquium
„Selbstbestimmte Bildungswege 
als Kindeswohlgefährdung?“
am 15. September 2017 in der Kongresshalle Gießen.
In Deutschland besteht eine praktisch ausnahmslose Schulbesuchspflicht für eine Dauer von bis zu 12 Jahren. Der Schulbesuch wird allgemein als notwendige Voraussetzung für ein erfolgreiches Leben in der Gesellschaft betrachtet.
Dies bedeutet eine weitreichende Einschränkung der Grundrechte junger Menschen, gegen die sie kaum Möglichkeiten haben, praktisch und rechtlich sich zur Wehr zu setzen.
Sagen junge Menschen NEIN zum Schulbesuch, werden enorme Anstrengungen unternommen, sie auch ohne ihr Einverständnis wieder der Schule zuzuführen.
Respektieren die Sorgeberechtigten dieses NEIN, wird ihnen pauschal eine Gefährdung des Kindeswohls unterstellt.
Bis heute führt dies nicht selten zum teilweisen oder vollständigen Entzug des Sorgerechts – auch dann, wenn die jungen Menschen sich selbstbestimmt und selbstorganisiert in der Zivilgesellschaft bilden.
Für diese „… Betroffenen kann das ‚Nein Danke‘ gegenüber der Schule ein Akt der Befreiung sein“ (Prof. Dr. Karlheinz Thimm).
Ob der selbstbestimmte Bildungsweg eine Kindeswohlgefährdung darstellt oder gerade dem „best interest of the child“ (Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention) dient, ist eine interessante Frage, die wir aus verschiedenen Blickwinkeln kontrovers beleuchten und diskutieren möchten.

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