14. Juli 2017

Klage gegen Kraftfahrtbundesamt erhoben. BUND fordert Verkaufsverbot für Diesel-Pkw, die gegen Euro-6-Grenzwerte verstoßen


Berlin/Flensburg: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erhoben.  Erreicht werden soll ein Verkaufsverbot für zu viel Stickoxid ausstoßende Diesel-Neuwagen.

Warum der Umweltverband jetzt vor Gericht zieht, erläuterte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger: "Der skandalösen Untätigkeit von Autoherstellern, zuständigen Behörden und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Diesel-Neuwagen, die den Emissionsgrenzwert von 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer auf der Straße um ein Vielfaches überschreiten, dürfen nicht mehr verkauft werden."

Ein vom BUND Anfang dieses Jahres beim Verwaltungsgericht Schleswig gestellter Antrag auf einstweilige Verfügung war von diesem abgelehnt worden. Die Umweltorganisation sieht jedoch weiterhin dringenden Handlungsbedarf. 

"Dobrindt hätte längst handeln müssen. Jeder neue Diesel-Pkw, der beim Fahren auf der Straße gegen den Grenzwert verstößt, belastet die Menschen zusätzlich mit gesundheitsgefährdenden Stickoxiden. Täglich kommen rund 3500 solcher Dieselautos neu auf die Straßen. Unsere Klage wird dem hoffentlich bald ein Ende bereiten", sagte der BUND-Vorsitzende.

Die im April 2016 im Bericht der Untersuchungskommission "Volkswagen" veröffentlichte KBA-Felduntersuchung habe nachgewiesen, dass auch viele Euro-6-Diesel-Neuwagen im realen Fahrbetrieb den Grenzwert für Stickoxide deutlich überschreiten. Unter den 26 Modellen, die in der Untersuchung des KBA den Grenzwert nicht einhielten, waren Modelle von Audi, BMW, Dacia, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Land Rover, Mazda, Mercedes Benz, Opel, Peugeot, Porsche, Renault, Suzuki, Volkswagen und Volvo.

Nach Auffassung des BUND hat das KBA nicht nur die Möglichkeit, im Falle von Grenzwertüberschreitungen ein Verkaufsverbot für die beanstandeten Pkw zu verhängen, es ist nach Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sogar dazu verpflichtet. Komme die Behörde dieser Handlungspflicht nicht nach, bedeutet dies nach Ansicht des BUND die faktische Legalisierung rechtswidriger Grenzwertüberschreitungen zu Lasten von Umwelt und menschlicher Gesundheit.

Weiger: "Jetzt muss ein Gericht klären, ob die tatsächlichen Schadstoffemissionen beim Fahren auf der Straße die auf Prüfständen gemessenen Emissionen überschreiten dürfen. Die gesundheitsschädliche Wirkung einer massiven Stickoxidbelastung der Atemluft wird nicht gemindert, indem bei Diesel-Pkw das Einhalten von Grenzwerten nur auf dem Prüfstand realisiert  wird."

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