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Umweltbundesamt veröffentlicht Jahresbericht Schwerpunkte 2017
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Das Umweltbundesamt (UBA) warnt vor möglichen Gesundheitsrisiken
bei der Nutzung von Gebäuden durch nicht ausreichende europäische
Standards. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH), das es den Mitgliedstaaten künftig nicht mehr erlaubt, an
Bauprodukte strengere nationale Anforderungen zum Schutz der Gesundheit
zu stellen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Ob Parkett im
Wohnzimmer oder Teppich im Kindergarten: Die EU darf bei Bauprodukten
keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschutz machen. Es muss
auch weiterhin erkennbar bleiben, ob Bauprodukte der Gesundheit schaden
oder nicht.“ Die gesunde Luft in Häusern und Wohnungen ist eines der
Themen im heute veröffentlichten Jahresbericht „Schwerpunkte 2017“ des
UBA.
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Bis zum Herbst 2016 verlangte das Deutsche
Institut für Bautechnik (DIBt) für innenraumluftrelevante Bauprodukte
anspruchsvolle Tests. Das vergebene nationale „Ü“-Zeichen (Ü für
Übereinstimmung) stellte unter anderem strenge Anforderungen an
flüchtige organische Verbindungen (
VOC
). Diese können etwa in Fußbodenbelägen, Lacken oder Dichtstoffen
enthalten sein. In zu hohen Konzentrationen sind sie
gesundheitsschädlich und können unter anderem Kopfschmerzen oder
Schwindel auslösen. Das deutsche „Ü“-Zeichen ist nach dem Urteil des
EuGH nicht mehr erlaubt. Die
EU
-Kommission hat zwar einen Vorschlag für eine Ergänzung der
EU-weiten und einheitlichen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten um
gesundheitliche Aspekte vorgelegt. Dieser Vorschlag lässt jedoch
Emissionen von VOC aus Lösemitteln und anderen chemischen Hilfsstoffen
zu, ohne dies zu kennzeichnen. „Die hohen deutschen Standards sind in
Gefahr. Da wir uns über 80 Prozent der Zeit in Innenräumen aufhalten,
sehen wir das sehr kritisch. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen
erkennen und nachprüfen können, ob Bauprodukte in Wohnung, Kindergarten
und Büro gesund-heitlich unbedenklich sind“, so Krautzberger. „Dafür
brauchen wir eine eindeutige Kennzeichnung.“ So könnte es analog zu
Brandschutzklassen ein Klassensystem für VOC geben.
Ein weiterer
UBA
-Jahresschwerpunkt ist die Landwirtschaft. Maria Krautzberger: „Wasser, Boden, Luft,
Klima
und
Biodiversität
sind durch die intensive Landwirtschaft belastet. Die durch die
Landwirtschaft verursachten Umweltschäden zu beseitigen, kostet die
Allgemeinheit Geld. Eine Untersuchung des UBA hatte jüngst gezeigt, dass
Trinkwasser in einigen Regionen Deutschlands künftig deutlich teurer
werden könnte, wenn die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft nicht
zurückgehen. „Mit der neuen Düngeverordnung werden wir allerdings
Verbesserungen erreichen. So wird beispielsweise die Düngung im Herbst
eingeschränkt, bei der die Gefahr besonders hoch ist, dass Nitrat ins
Grundwasser gelangt“, so Krautzberger. Das UBA bezweifelt aber, ob mit
den geänderten und neuen Regelungen im Düngerecht das Ziel aus der
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von maximal 70 Kilogramm
Stickstoffüberschuss pro Hektar bis 2030 erreicht werden kann.
Klimaschutz
zählt ebenfalls zu den UBA-Schwerpunkten 2017. Maria Krautzberger
appellierte an die Politik, die eigenen Klimaschutzziele nicht aus den
Augen zu verlieren. „Laut Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung soll
die Energiewirtschaft bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen gegenüber
2014 um die Hälfte senken. Dazu müssen bis 2030 deutlich mehr als die
Hälfte der Stromerzeugungskapazitäten von Stein- und
Braunkohlekraftwerken gekappt werden.“ Das UBA hat bereits im Januar
2017 mögliche Ausstiegspfade aus der Kohle vorgelegt, beispielsweise
Preisaufschläge für fossile Brennstoffe wie Kohle oder begrenzte
Restlaufzeiten für Kohlekraftwerke. Alle Vorschläge ließen sich national
umsetzen, müssten aber durch eine Verschärfung des europäischen
Emissionshandels flankiert werden. „In den betroffenen Regionen muss
allerdings dringend ein geordneter Strukturwandel eingeleitet werden.
Nur so haben Investoren Planungssicherheit, Beschäftigte neue
Arbeitsplätze und Fehlinvest
itionen durch neue oder erweiterte Tagebaue werden vermieden“, sagte
Krautzberger. „Das deutsche Klimaschutzziel sind 80 bis 95 Prozent
Minderung bis 2050 gegenüber 1990. Dies sollte in einem Klimagesetz
verankert werden, das auch den Rahmen für eine Klimafolgenanpassung
setzt“, so Krautzberger weiter.
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