Zum Urteil
des Bundesverfassungsgerichts zur Informationspraxis der Bundesregierung bei
Rüstungsexportentscheidungen erklärt Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin:
Das
Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass auch die
Rüstungsexportkontrolle nicht der Kontrolle durch das Parlament entzogen ist.
Durch ihre damalige Berichtspraxis hat die Bundesregierung die Rechte des
Bundestages verletzt.
Das Urteil
sagt ausdrücklich, dass die Bundesregierung über genehmigte Rüstungsexporte
vollumfänglich Auskunft erteilen muss. Hierzu gehört laut Urteil die Art und
Anzahl der exportieren Kriegswaffen und das Empfängerland. Hierüber berichtet
die Bundesregierung erst seit kurzem. Laut Urteil kann die Bundesregierung
außerdem die Namen der beteiligten Unternehmen nennen. Das erfolgt bisher
nicht. Wir hoffen, dass die Bundesregierung das schnell umsetzt und die
Berichterstattung an dieser Stelle verbessert.
Enttäuschend
ist die Entscheidung hinsichtlich der Vorbescheide. Wir hätten uns gewünscht,
dass das Bundesverfassungsgericht die praktische Wirkung der Vorbescheide zum
Anlass nimmt, die Kontrollrechte auch darauf zu erstrecken. Wir bedauern, dass
das Gericht den Wettbewerbsinteressen der Rüstungsindustrie den Vorrang vor den
Informationsrechten des Bundestages und seiner Abgeordneten einräumt. Auch eine
außen- und sicherheitspolitische Begründung der Exportgenehmigungen hält das
Bundesverfassungsgericht für entbehrlich. Umso entschlossener werden wir uns
auf politischer Ebene für eine restriktivere Rüstungsexportpolitik einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen