Zum Inkrafttreten des
internationalen Nagoya-Protokolls - das
den Zugang zu und die Nutzung von natürlichen genetischen Ressourcen behandelt
- erklärt Steffi Lemke, Sprecherin
für Naturschutzpolitik:
Es ist überfällig, dass endlich ein
UN-Protokoll zum Stopp der Biopiraterie in Kraft tritt. Die Vereinnahmung von
Heil- und Nutzpflanzen durch große Konzerne, ihre Monopolisierung und die damit
einhergehende Verdrängung von lokalen Herstellern und Markstrukturen muss ein
Ende haben. Mit über 20-jähriger Verspätung wird diesem dritten Ziel der 1992
beschlossenen Konvention über die biologische Vielfalt wenigstens zum Teil
Rechnung getragen. Damit können die Herkunftsländer genetischer Ressourcen
endlich auch an den Gewinnen aus deren Nutzung beteiligt werden.
Es ist ein gigantischer Pferdefuß,
das die genetischen Ressourcen aus der EU-Verordnung Nr. 511/2014 vom 16. April
2014, auf die bereits vor der Zeit des Inkrafttreten des Nagoya-Protokolls
zugegriffen wurde, ausgeschlossen sind. Da die meisten Nutzer von genetischen
Ressourcen ihr Material aber aus den großen, schon existierenden Sammlungen in
botanischen Gärten oder Genbanken beziehen, sind die biodiversitätsreichen
Länder des Südens weiterhin nicht an den Gewinnen der Großkonzerne beteiligt.
Die Gewinnverteilung aus den genetischen Ressourcen bleibt damit weiterhin
ungerecht.
Die deutsche Bundesregierung hat
bereits während der Verhandlungen in Nagoya eine unrühmliche Blockiererrolle
gespielt. Und jetzt hat sie es nicht geschafft, das Nagoya-Protokoll
rechtzeitig zum Inkrafttreten zu ratifizieren.
Hintergrund:
Der Zugang und die gerechte
Vorteilsaufteilung war als drittes Kernziel der
Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) bereits 1992 verabschiedet
worden. Durch das geschickte Abblocken der Industrieländer war bis zur
Vertragsstaatenkonferenz in Nagoya, Japan 2010 keinerlei Regelung unter der
Konvention dazu geschaffen. Das Hauptziel des Nagoya-Protokolls ist die
ausgewogene und nachhaltige Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung
genetischer Ressourcen und des mit diesen assoziierten traditionellen Wissens
ergeben. Das heißt, dass zum Beispiel. Pharmafirmen, die sich mit einem
Wirkstoff basierend auf einer genetischen Ressource und dem oftmals dazu
gehöhrendem traditionellen Wissen, nun endlich auch die Bereitsteller
angemessen einbeziehen und entlohnen müssen.
Bündnis 90/Die Grünen Bundestag
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