3. Mai 2014

Hartz IV Bezieher sollen offensichtlich genötigt werden, für weniger als 5,67 Euro zu arbeiten


Von der Bundesregierung bezeichnete "Langzeitarbeitslose" sollen in den ersten sechs Monaten vom Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen werden. Die Lohnhöhe für Hartz IV Bezieher lässt die Bundesregierung aus angeblicher Sorge um das Wohl der "Langzeitarbeitslosen" in ihrem Mindestlohngesetz (Entwurf) "nach unten offen". Unklar bleibt im Mindestlohngesetz auch, wer für die "fürsorgliche Leistung" der Bundesregierung in Frage kommt und für weniger als 8,50 Euro pro Stunde (brutto) arbeiten darf... Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bei-hartz-iv-nur-567-euro-mindestlohn-90016069.php

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