25. Februar 2014

Landesplanung NRW: Rot-Grün rudert beim Klimaschutz zurück


Landesregierung gibt wichtiges Planungsinstrument für Klimaschutz aus der Hand und erleichtert nachträgliche Legalisierung des Steinkohlekraftwerks Datteln 4
Berlin, 25.2.2014: Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) wirft der nordrhein-westfälischen Landesregierung vor, gegen den eigenen Koalitionsvertrag zu verstoßen. Hintergrund ist der im Entwurf vorliegende, neue Landesentwicklungsplan (LEP). Darin verlagert die rot-grüne Koalition die Entscheidungskompetenz für die Neuansiedlung von Großkraftwerken an Rhein und Ruhr auf die regionale Planungsebene. Nach Auffassung der DUH gefährdet die Regierung dadurch das Erreichen der selbstgesetzten Treibhausgasziele im Landesklimaschutzgesetz. Der LEP-Entwurf erlaubt künftig auch den Bau von Kohlemeilern außerhalb von eng umgrenzten Großkraftwerksstandorten. Dies schafft die planerische Voraussetzung für eine nachträgliche Legalisierung des höchstrichterlich gestoppten Kraftwerks „Datteln 4“.
Die DUH lehnt die vorliegende Fassung des Landesentwicklungsplans entschieden ab und fordert seine grundlegende Überarbeitung, damit die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen über verbindliche Planvorgaben erreicht werden können. Sie verlangt außerdem, die Verlagerung der Kraftwerksneuansiedelung auf die Regionalplanebene rückgängig zu machen, ebenso wie den Vorschlag, Kraftwerksneubauten auch außerhalb landesplanerischer Vorranggebiete zu ermöglichen. „Das Vorhaben der Landesregierung lässt erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob es Rot-Grün ernst meint mit dem Klimaschutz. Denn ohne eine landesweite Koordinierung des Kraftwerkparks ist wirkungsvoller Klimaschutz nicht mehr möglich“, erklärt der Leiter für Energie und Klimaschutz, Peter Ahmels.
Der überwiegende Teil der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen stammt aus der Kohleverstromung. Die Landesregierung setzte diesen 2013 mit einem Klimaschutzgesetz verbindliche Reduktionsziele entgegen. Es ist das erste Gesetz dieser Art in einem deutschen Flächenstaat. Die Regierung verpflichtet sich darin, ihre Handlungsmöglichkeiten zu nutzen, um die landesweiten Klimaschutzziele zu erreichen und diese insbesondere durch die Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzplanes und die Raumordnung zu konkretisieren. Der Landesentwicklungsplan ist das zentrale landesplanerische Gestaltungsinstrument für die Treibhausgasentwicklung an Rhein und Ruhr.
„Die Landesregierung gibt ihr wichtigstes Steuerungsinstrument der Raumordnung ohne Not aus der Hand und untergräbt dadurch ihre eigenen Klimaschutzbemühungen“, sagt Philipp Litz von der Anti-Kohle-Kampagne der DUH. Als besonders absurd bezeichnet Litz, dass ein Verbot von Kraftwerksneubauten nicht möglich werden soll, obwohl der Koalitionsvertrag auf Gas- statt Kohlekraft setzt. Darüber hinaus enthält der Landesentwicklungsplan kein einziges verbindliches Klimaschutzziel und formuliert stattdessen nur unverbindliche Grundsätze. Hinsichtlich verbindlicher klimapolitischer Zielsetzungen verweist der LEP auf den Klimaschutzplan, der bislang noch nicht in Kraft getreten ist und bislang keine konkreten Maßnahmen gegen Nordrhein-Westfalens CO2-intensivste Kraftwerke erkennen lässt.
Die DUH verweist auf den Koalitionsvertrag von SPD und Grünen, der diesbezüglich eindeutig ist: „… die Landesregierung wird (…) Landesrecht zugunsten begonnener Projekte nicht verbiegen“. Sie appelliert an Rot-Grün, im neuen Landesentwicklungsplan den zugesagten Vertrauensschutz für Anliegerinnen und Anlieger zu gewährleisten und nicht durch die Hintertür rechtliche Stolpersteine für E.ons Kohleblock in Datteln nachträglich aus dem Weg zu räumen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...