Landesregierung
gibt wichtiges Planungsinstrument für Klimaschutz aus der Hand und erleichtert
nachträgliche Legalisierung des Steinkohlekraftwerks Datteln 4
Berlin, 25.2.2014: Die Deutsche
Umwelthilfe e. V. (DUH) wirft der nordrhein-westfälischen Landesregierung vor,
gegen den eigenen Koalitionsvertrag zu verstoßen. Hintergrund ist der im Entwurf
vorliegende, neue Landesentwicklungsplan (LEP). Darin verlagert die rot-grüne
Koalition die Entscheidungskompetenz für die Neuansiedlung von Großkraftwerken
an Rhein und Ruhr auf die regionale Planungsebene. Nach Auffassung der DUH
gefährdet die Regierung dadurch das Erreichen der selbstgesetzten
Treibhausgasziele im Landesklimaschutzgesetz. Der LEP-Entwurf erlaubt künftig
auch den Bau von Kohlemeilern außerhalb von eng umgrenzten
Großkraftwerksstandorten. Dies schafft die planerische Voraussetzung für eine
nachträgliche Legalisierung des höchstrichterlich gestoppten Kraftwerks „Datteln
4“.
Die DUH lehnt die vorliegende Fassung des
Landesentwicklungsplans entschieden ab und fordert seine grundlegende
Überarbeitung, damit die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen über
verbindliche Planvorgaben erreicht werden können. Sie verlangt außerdem, die
Verlagerung der Kraftwerksneuansiedelung auf die Regionalplanebene rückgängig zu
machen, ebenso wie den Vorschlag, Kraftwerksneubauten auch außerhalb
landesplanerischer Vorranggebiete zu ermöglichen. „Das Vorhaben der
Landesregierung lässt erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob es Rot-Grün ernst
meint mit dem Klimaschutz. Denn ohne eine landesweite Koordinierung des
Kraftwerkparks ist wirkungsvoller Klimaschutz nicht mehr möglich“, erklärt
der Leiter für Energie und Klimaschutz, Peter Ahmels.
Der überwiegende Teil der
Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen stammt aus der Kohleverstromung.
Die Landesregierung setzte diesen 2013 mit einem Klimaschutzgesetz verbindliche
Reduktionsziele entgegen. Es ist das erste Gesetz dieser Art in einem deutschen
Flächenstaat. Die Regierung verpflichtet sich darin, ihre Handlungsmöglichkeiten
zu nutzen, um die landesweiten Klimaschutzziele zu erreichen und diese
insbesondere durch die Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzplanes und die
Raumordnung zu konkretisieren. Der Landesentwicklungsplan ist das zentrale
landesplanerische Gestaltungsinstrument für die Treibhausgasentwicklung an Rhein
und Ruhr.
„Die Landesregierung gibt ihr
wichtigstes Steuerungsinstrument der Raumordnung ohne Not aus der Hand und
untergräbt dadurch ihre eigenen Klimaschutzbemühungen“, sagt Philipp
Litz von der Anti-Kohle-Kampagne der DUH. Als besonders absurd bezeichnet
Litz, dass ein Verbot von Kraftwerksneubauten nicht möglich werden soll, obwohl
der Koalitionsvertrag auf Gas- statt Kohlekraft setzt. Darüber hinaus enthält
der Landesentwicklungsplan kein einziges verbindliches Klimaschutzziel und
formuliert stattdessen nur unverbindliche Grundsätze. Hinsichtlich verbindlicher
klimapolitischer Zielsetzungen verweist der LEP auf den Klimaschutzplan, der
bislang noch nicht in Kraft getreten ist und bislang keine konkreten Maßnahmen
gegen Nordrhein-Westfalens CO2-intensivste Kraftwerke erkennen lässt.
Die DUH verweist auf den Koalitionsvertrag
von SPD und Grünen, der diesbezüglich eindeutig ist: „… die Landesregierung
wird (…) Landesrecht zugunsten begonnener Projekte nicht verbiegen“. Sie
appelliert an Rot-Grün, im neuen Landesentwicklungsplan den zugesagten
Vertrauensschutz für Anliegerinnen und Anlieger zu gewährleisten und nicht durch
die Hintertür rechtliche Stolpersteine für E.ons Kohleblock in Datteln
nachträglich aus dem Weg zu räumen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen