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20. Oktober 2013
Bundesversicherungsamt rügt Hanseatische Krankenkasse - Unzulässige Parteinahme vor Bundestagswahl gegen Bürgerversicherung
Das Bundesversicherungsamt hat ein Rundschreiben der HEK, in dem die Krankenkasse vor der Bundestagswahl für ein duales Krankenversicherungssystem warb und sich gegen die Bürgerversicherung aussprach, für unzulässig erklärt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte in der Veröffentlichung eine fragwürdige Parteinahme gesehen und die Bundesbehörde eingeschaltet.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde aller bundesweit geöffneten Krankenkassen schloss sich der Auffassung der Hamburger Verbraucherschützer an und stellte gegenüber der Hanseatischen Krankenkasse fest, dass ihre "Vorgehensweise als unzulässig angesehen wird". Zwar dürfen Sozialversicherungsträger wie die HEK ihre Versicherten über ihre - auch kritischen - Ansichten zum Gesundheitswesen informieren, doch müssen sie sich dabei parteipolitisch neutral verhalten.
Dieser Verpflichtung ist die Hanseatische Krankenkasse in ihrem Rundschreiben nicht nachgekommen. Schon in der Überschrift des Informationsschreibens wird die Bürgerversicherung, für die sich in unterschiedlicher Ausprägung SPD, Grüne und Linke im Wahlkampf aussprachen, als staatlich gelenkte Einheitskasse abqualifiziert. Später heißt es, "die gesundheitspolitischen Sprecher von CDU und CSU haben Recht, wenn sie sagen, dass dies ein Anschlag auf die Sparguthaben der Bürger sei". Die HEK erklärte gegenüber dem BVA, eine vergleichbare Kontaktaufnahme mit ihren Versicherten künftig nicht mehr durchzuführen.
"Wir begrüßen das Einschreiten des Bundesversicherungsamtes und werden beobachten, ob sich die HEK und andere Krankenkassen an das Gebot der parteipolitischen Neutralität halten", so Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg.
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