21. September 2013

Sich gegen Zwangsverrentung wehren


Hartz-IV-Bezieher sind verpflichtet, ab dem 63. Geburtstag eine vorgezogene Rente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen (§ 12a SGB II). Die Jobcenter können dazu auffordern, einen entsprechenden Rentenantrag zu stellen. Kommt ein Leistungsberechtigter der Aufforderung nicht nach, kann das Jobcenter den Rentenantrag selbst stellen (§ 5 SGB II). Diese Zwangsverrentung bringt erhebliche Nachteile, vor allem aufgrund der Rentenabschläge, die ein Leben lang wirken. Die Abschläge bei einer vorgezogenen Altersrente steigen mit der „Rente mit 67“ auf bis zu 14,4 Prozent... Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sich-gegen-zwangsverrentung-wehren-90015819.php

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