31. Mai 2013

EU-Saatgutverordnung: Eine Erstanalyse


Kurz nach der Veröffentlichung des Vorschlags zur neuen Saatgutverordnung der EU machte sich positive Stimmung in der Politik breit: Der Vorschlag biete ausreichend Möglichkeiten für alte und seltene Sorten und die Vielfalt in der Landwirtschaft sei damit gut berücksichtigt. Wir haben den neuen Vorschlag nochmals unter die Lupe genommen.

Das Ergebnis: Die Vielfalt bleibt gefährdet.

Denn, der Knackpunkt bleibt, dass die neue Gesetzgebung nun auch den nicht-kommerziellen Bereich regeln soll. Saatgut darf nur noch unter Auflagen weitergegeben werden. Selbst Privatpersonen müssen Etikettierungsvorschriften einhalten, wenn sie Saatgut gegen Geld weitergeben wollen. Für Landwirte ist es noch strenger geregelt; sie dürfen Saatgut ohne Auflagen nicht einmal herschenken. Eine große Hürde ist die behördliche Registrierung. Unsere Behörden sollen bestimmen, welche Sorten erhältlich sein sollen, und welche nicht. Ohne Registrierung darf Saatgut nur in kleinen Mengen verkauft werden. Besonders für LandwirtInnen und kleine Betriebe wird eine unmögliche Hürde geschaffen. Somit bleiben die alten und seltenen Sorten im Nischenmarkt, die Vielfalt wird abgedrängt und die Agrarkonzerne diktieren mit ihren Einheitsprodukten, was auf unsere Teller kommt.

Deshalb müssen wir weiter daran arbeiten, damit alte und seltene Sorten aus dieser unverhältnismäßigen Regulierung ausgenommen werden.

Im Detail können Sie sich Änderungen, Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge zur EU-Saatgutverordnung auf global2000.at und saatgutpolitik.arche-noah.at ansehen.

Wir bleiben dran!

Liebe Grüße
Victoria Zedlacher im Namen von ARCHE NOAH und GLOBAL 2000;

PS: ARCHE NOAH und GLOBAL 2000 veranstalten am 13.6.2013 ab 16 Uhr einen Vielfalts Flashmob im Sigmund Freud Park;Vor Ort können beim ARCHE NOAH Stand natürlich auch Saatgut und Stecklinge getauscht werden. Schnell, einfach und unbürokratisch.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...