Berlin (ots)
DUH zieht positive Zwischenbilanz ihrer Arbeit zur Durchsetzung der Sauberen Luft in deutschen Städten: Bisher keine Klage verloren, 31 der 40 Verfahren mit Erfolg abgeschlossen - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Sind zuversichtlich, bis Ende 2020 die Saubere Luft in allen Städten durchgesetzt zu haben"
Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in 40 deutschen Städten zur Durchsetzung der Sauberen Luft und damit Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) sind bisher alle juristisch erfolgreich verlaufen und haben die Luftqualität in unseren Städten nachweislich und spürbar verbessert. Das zeigen neue Auswertungen der vom Umweltbundesamt herausgegebenen Daten des staatlichen Messnetzes. Danach ist der Rückgang des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid von 2018 auf 2019 in Städten, in denen die DUH geklagt hat, im Schnitt doppelt so hoch ausgefallen wie in Nicht-Klagestädten.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wir haben ein wichtiges Etappenziel erreicht und die Menschen können in vielen Städten endlich Saubere Luft einatmen. Mit unseren Klagen haben wir eine intensive Beschäftigung der Politik mit der Notwendigkeit der Luftreinhaltung und in den betroffenen Städten eine Stärkung von Bahn, Bus und Fahrradverkehr durchgesetzt. Über Jahre sind wir von den Dieselkonzernen und ihren Befehlsempfängern in der Politik geschmäht worden, nur weil wir darauf gepocht haben, dass die Menschen in unseren Städten ein Recht auf Saubere Luft und Einhaltung der Grenzwerte für die Dieselabgasgifte Dieselruß und Stickstoffdioxid haben. Jetzt beweisen die Gerichtsurteile und die realen Messwerte: Die Klagen waren nicht nur formal berechtigt, sondern auch zur Durchsetzung der zahlreichen Maßnahmen für die Saubere Luft notwendig. In stark belasteten Städten wie in Stuttgart sehen wir, wie Dieselfahrverbote die NO2-Werte massiv verringern. In Städten mit weniger hohen Überschreitungen kann dann auf Dieselfahrverbote verzichtet werden, wenn beispielsweise insgesamt die Fahrzeugmenge verringert, verlangsamt und Bahn, Bus und Fahrradinfrastruktur massiv ausgebaut werden."
Die DUH klagt seit 2005 für effektive Luftreinhaltung. Während es anfangs um die Durchsetzung der insgesamt 70 grünen Umweltzonen zur Einhaltung der Feinstaubwerte ging, kamen 2011 die Klagen zur Durchsetzung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts in 40 Städten hinzu, vielerorts verbunden mit der Frage, ob Dieselfahrverbote eingeführt werden müssen. Einige dieser Klagen wurden von der internationalen Umweltrechtsorganisation Client Earth unterstützt.
Von diesen Verfahren hat die DUH bisher kein einziges verloren und sie in 31 Fällen für die betroffenen Menschen positiv abgeschlossen - unter anderem durch 12 gewonnene Urteile und 13 richterliche Vergleiche. Zuletzt hatte das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht in der vergangenen Woche in seinem Urteil für Kiel die Notwendigkeit eines Dieselfahrverbots umfassend begründet.
"Wir haben kein einziges Hauptsacheverfahren in auch nur einer einzigen Instanz verloren. Ein für uns neues Phänomen ist, dass sich trotzdem einzelne Kommunen und Landesregierungen weigern, rechtskräftige Urteile umzusetzen und wir Ministerpräsidenten in München oder Stuttgart per Zwangsvollstreckung dazu zwingen müssen. Gerade die aktuelle Covid-19-Pandemie macht deutlich, wie wichtig es ist, zur Vermeidung schwerer Krankheitsverläufe die Grenzwerte für Saubere Luft sicher einzuhalten", so Dorothee Saar, DUH-Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung.
Dass die von der DUH mit Gerichtsverfahren und richterlichen Vergleichsverhandlungen durchgesetzten Maßnahmen wirken, zeigt sich bei den offiziellen Messwerten. Diese verzeichnen allein von 2018 zu 2019 einen Rückgang des Jahresmittels der NO2-Belastung um durchschnittlich 4,2 µg/m³ in den Klagestädten. In den Städten, in denen die DUH nicht geklagt hat, liegt die Absenkung im gleichen Zeitraum bei nur 2,1 µg/m³. Der Druck der Verfahren und Urteile hat in den Klagestädten also für einen doppelt so hohen Rückgang der Schadstoffe gesorgt, verglichen mit Nicht-Klagestädten. Diese Tendenz ist zudem über mehrere Jahre hinweg zu beobachten, seit die ersten Verfahren ihre Wirkung entfalteten.
Jürgen Resch: "So sehr wir uns aktuell über gute Luftqualitätswerte freuen, so sehr muss uns auch klar sein, dass nach einer Normalisierung des innerstädtischen Verkehrs wieder massive Überschreitungen drohen. Die NO2-Werte in den vergangenen Tagen in München von bis zu 76 µg/m³ an der Landshuter Allee sind eine Warnung, die wir bundesweit ernst nehmen müssen. Viele bisherige Nutzer von Bus und Bahnen steigen momentan um aufs Fahrrad, noch mehr aufs Auto. Die Konflikte zwischen Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugen steigen bereits ebenso an wie entsprechende Unfälle. Gerade große Stadtgeländewagen und die besonders schmutzigen Betrugsdiesel müssen dabei als erste aus unseren Innenstädten verschwinden."
Die DUH kündigt an, in den kommenden Wochen und Monaten ihre Aktionen gegen die hauptsächlichen Verursacher der NO2-Belastung zu intensivieren: Dies sind vor allem die Diesel-Konzerne BMW, Daimler und Volkswagen, die über 10 Millionen illegale Diesel-Fahrzeuge mit betrügerischen Abschalteinrichtungen und nicht funktionierender Abgasreinigung (einschließlich der Abgasstufe Euro 6) verkauft haben.
Die DUH ist nun im 5. Jahr ihrer Klagen gegen betrügerische Diesel-Konzerne und gegen die Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angekommen. Noch in diesem Jahr rechnet die DUH mit einer Grundsatzentscheidung des EuGH in einer von ihr erhobenen Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt. Folgt das Gericht der Rechtsauffassung der DUH und der überraschend klaren Stellungnahme der EU-Kommission, müssen die Hersteller Millionen Besitzer von Betrugsdieseln entschädigen. Viel wichtiger: Die mit bis zu 30-fach überhöhten Abgasen die Luft verpestenden Betrugsdiesel müssen auf Kosten der Hersteller nachgerüstet oder stillgelegt werden. Hieraus verspricht sich die DUH einen weiteren wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Luftbelastung.
Links:
Übersicht zu den Klagen der Deutschen Umwelthilfe und den Auswirkungen auf die Luftwerte: http://l.duh.de/p200728
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen