Sassnitz, 28. 7. 2020 - Ungeachtet
einer angedrohten Ordnungsstrafe haben Greenpeace-Aktivistinnen und
-Aktivisten heute ihre Arbeit zum Schutz des Adlergrundes vor Rügen
fortgesetzt. Die Umweltschützer an Bord der „Beluga II“ haben dort seit
Sonntag rund 60 teils tonnenschwere Natursteine versenkt. Damit schützen
sie das von der Bundesregierung ausgewiesene Schutzgebiet Adlergrund
vor der Zerstörung durch Grundschleppnetze. Behörden und Fischer wurden
über die Positionen informiert. „Die Aktivistinnen und Aktivisten
versuchen, die Artenvielfalt der Ostsee vor der Zerstörung zu retten.
Ihnen dafür Strafe anzudrohen, ist absurd“, sagt Thilo Maack,
Greenpeace-Meeresbiologe. „Die Bundesregierung sollte nicht jene
bestrafen, die Ökosysteme in Nord- und Ostsee erhalten wollen, sondern
die rücksichtslose industrielle Ausbeutung deutscher Meeresschutzgebiete
verhindern.“
Bereits im Frühjahr 2019 hatten
Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium angekündigt, unter
anderem im Adlergrund die Grundschleppnetzfischerei verbieten zu wollen.
Bisher ohne Konsequenz. Obwohl Deutschland seit 2007 fast 50 Prozent
seiner Meeresgebiete unter Schutz gestellt hat, gibt es diesen Schutz
nur auf dem Papier. Zerstörerische Fischerei mit Grundschleppnetzen und
Stellnetzen sowie die Ausbeutung von Öl oder Sand- und Kiesabbau sind in
den Schutzzonen der Nord- und Ostsee sowie im Nationalpark Wattenmeer
immer noch erlaubt. Der politische Wille, tatsächlich die Meere zu
retten, fehlt offenbar.
Deutschland setzt Schutzgebiete nicht konsequent genug um
Dabei sollten Nord- und Ostsee nach der gemeinsamen europäischen
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) spätestens im Jahr 2020 einen
„guten Umweltzustand“ erreichen, auch die Speisefischbestände sollten in
einem sicheren Zustand sein. Die EU-Kommission wirft der
Bundesregierung jedoch vor, ihre ausgewiesenen Meeresschutzgebiete nicht
konsequent genug umzusetzen und kündigte an, den Fall im Sommer an den
Europäischen Gerichtshof zu verweisen. Daten des staatlichen Thünen
Instituts, das für die Erfassung der Fischereitätigkeiten in der Ostsee
zuständig ist, belegen Fischfangaktivitäten bis zum Jahr 2017.
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