28. Juli 2020

Greenpeace-Aktivistinnen und -Aktivisten setzen Meeresschutz am 3. Tag fort




Sassnitz, 28. 7. 2020 - Ungeachtet einer angedrohten Ordnungsstrafe haben Greenpeace-Aktivistinnen und -Aktivisten heute ihre Arbeit zum Schutz des Adlergrundes vor Rügen fortgesetzt. Die Umweltschützer an Bord der „Beluga II“ haben dort seit Sonntag rund 60 teils tonnenschwere Natursteine versenkt. Damit schützen sie das von der Bundesregierung ausgewiesene Schutzgebiet Adlergrund vor der Zerstörung durch Grundschleppnetze. Behörden und Fischer wurden über die Positionen informiert. „Die Aktivistinnen und Aktivisten versuchen, die Artenvielfalt der Ostsee vor der Zerstörung zu retten. Ihnen dafür Strafe anzudrohen, ist absurd“, sagt Thilo Maack, Greenpeace-Meeresbiologe. „Die Bundesregierung sollte nicht jene bestrafen, die Ökosysteme in Nord- und Ostsee erhalten wollen, sondern die rücksichtslose industrielle Ausbeutung deutscher Meeresschutzgebiete verhindern.“

Bereits im Frühjahr 2019 hatten Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium angekündigt, unter anderem im Adlergrund die Grundschleppnetzfischerei verbieten zu wollen. Bisher ohne Konsequenz. Obwohl Deutschland seit 2007 fast 50 Prozent seiner Meeresgebiete unter Schutz gestellt hat, gibt es diesen Schutz nur auf dem Papier. Zerstörerische Fischerei mit Grundschleppnetzen und Stellnetzen sowie die Ausbeutung von Öl oder Sand- und Kiesabbau sind in den Schutzzonen der Nord- und Ostsee sowie im Nationalpark Wattenmeer immer noch erlaubt. Der politische Wille, tatsächlich die Meere zu retten, fehlt offenbar.

Deutschland setzt Schutzgebiete nicht konsequent genug um


Dabei sollten Nord- und Ostsee nach der gemeinsamen europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) spätestens im Jahr 2020 einen „guten Umweltzustand“ erreichen, auch die Speisefischbestände sollten in einem sicheren Zustand sein. Die EU-Kommission wirft der Bundesregierung jedoch vor, ihre ausgewiesenen Meeresschutzgebiete nicht konsequent genug umzusetzen und kündigte an, den Fall im Sommer an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen. Daten des staatlichen Thünen Instituts, das für die Erfassung der Fischereitätigkeiten in der Ostsee zuständig ist, belegen Fischfangaktivitäten bis zum Jahr 2017. 

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