29.04.2020
Der Bundesverband WindEnergie begrüßt,
dass die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 diskutiert und die Auswirkungen
der Covid-19-Pandemie auf die Erneuerbaren Energien abfedern möchte.
„Das ist ein wichtiges Signal für die Branche“, sagt Hermann Albers,
Präsident des Bundesverbands WindEnergie (BWE). Bei den jetzigen
Vorhaben allein dürfe es jedoch nicht bleiben: „Die Pläne der
Bundesregierung sind ein Schritt in die richtige Richtung. Es braucht
allerdings mehr als diesen einen Schritt, um die beschäftigungs-,
energie- und klimapolitischen Potenziale der Energiewende
auszuschöpfen.“
Der heute im
Bundeskabinett beschlossene Entwurf einer Formulierungshilfe für die
Regierungsfraktionen sieht auch vor, dass die so genannten
Bürgerenergiegesellschaften künftig dauerhaft nur mit einer
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung an Ausschreibungen teilnehmen
dürfen. Die untaugliche Regelung war bislang lediglich bis Juli 2020
ausgesetzt. Es ist richtig – wenn auch in letzter Minute – sie nun ganz
zu streichen.
Verbesserungsbedarf sieht der
BWE jedoch bei der geplanten Fristverlängerung für Ausschreibungen vor
dem 31. März 2020. „Die starre Verlängerung der Fristen von sechs
Monaten pauschal für alle Ausschreibungen vor dem 31. März 2020 hilft
kurzfristig, ist aber unzureichend. Die COVID-19-Krise ist noch nicht
vorbei. Lieferketten sind noch nicht voll wiederhergestellt.
Grenzschließungen erschweren weiter den Einsatz wichtiger Fachkräften
zwischen europaweiten Baustellen. In dieser Situation wäre es sinnvoll,
der Bundesnetzagentur generell die Kompetenz für flexible
Fristverlängerungen zu geben. Dies hatten wir bereits vorgeschlagen.
Offen ist zudem wie die durch die BNetzA nach dem 31.03.2020
aufgeschobenen Zuschläge zeitlich verteilt werden. Darauf gibt der
Gesetzgeber keine Antwort. Wenn die Zuschläge eines längeren Zeitraums
alle gleichzeitig von der BNetzA veröffentlicht und dann in derselben
Frist realisiert werden müssen, führt dies zu Problemen“, machte Hermann
Albers deutlich.
„Problematisch ist, dass
wichtige gesetzliche Regelungen weiter auf sich warten lassen: Die
Ausbaupfade für 65% Erneuerbare Energien bis 2030 sind noch nicht
definiert, die Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie – die in der
18-Punkte-Liste des BMWi abgelegt sind – noch nicht beseitigt und die im
Koalitionsvertrag angekündigte bessere Teilhabe der Kommunen an der
Wertschöpfung noch nicht geregelt. Es braucht jetzt schnelle politische
Maßnahmen, um der Windenergie zu ermöglichen, einen starken Beitrag für
den Wirtschaftlichen Neustart nach der COVID-19-Krise zu leisten“, so
Hermann Albers.
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