21. Februar 2019

(Queck)silbersee Brüchau: Bohren für Abdeckvariante – Bergrecht macht Grundwasser nicht sauber!



Gegenwärtig finden Bohrarbeiten auf dem Betriebsgelände des Silbersee und auch außerhalb statt. Vermutlich werden Brunnen für Grundwassermonitoring angelegt.

Im August 2018 fanden geoelektrische Untersuchungen statt.

Hierzu erklären wir:

    Bereits das ursprüngliche, (1971) vor Inbetriebnahme der Grube erstellte geologische Gutachten stufte die „geologische Barriere“ aus Geschiebemergel als nur „mäßig wasserstauend“ ein und erklärte die Grube für „annähernd“ geeignet, da eine andere Möglichkeit für die dringend benötigte Entsorgung der gefährlichen Erdgas-Abfälle nicht existierte.

    Nachdem der Betrieb im Gang und mit heftigen Geruchsbelästigungen, sowie Quecksilber-Expositionen verbunden war, wurde die Ortschaft Brüchau mit einer Fremdwasserversorgung (Wasserleitung) ausgestattet. Die Nutzung der Hauswasserbrunnen, die den Bewohnern bisher das Trinkwasser geliefert hatten, wurde verboten.

    Spätestens ab dem Jahr 2000 wurde offiziell festgestellt, dass Schadstoffe aus den gefährlichen Abfällen ins Grundwasser gelangen. Bereits seit 1992 ist eine Kontaminierung („Grundwasserschaden“) im unteren Gundwasserleiter bekannt. Obwohl das Grundwasser fließt, bleibt der Schaden konstant, da er ständig Nachschub aus der Grube erhält. All dies führte 2012 zum Betriebsstop.

In seiner Stellungnahme zum aktuellen Sonderbetriebsplan (Oktober 2017) kommt der Altmarkkreis Salzwedel denn auch zu dem Ergebnis: „In Anbetracht der geologischen Standortverhältnisse, des eingelagerten Schadstoffinventars und der festgestellten deponiebürtigen Kontaminationen im Abstrom der Deponie wird als Vorzugsvariante nach wie vor eine vollständige Auskofferung des Inhaltes der Deponie angesehen.“

Somit kann auf Basis der bereits lange vorliegenden Erkenntnisse die Beräumung der Grube jetzt  beschlossen werden, wie es auch Ministerpräsident Haseloff (Sept. 2018) in Gardelegen gefordert und angekündigt hat.

Neptune Energy, LAGB und Wirtschaftsministerium, sowie LAF und Umweltministerium halten allerdings an der Abdeckung als „Vorzugsvariante“ eisern fest. Um diese zu realisieren, müsste die Grube dicht sein. Um einen solchen Nachweis zu erbringen, scheute das Unternehmen nicht vor fragwürdigen Methoden zurück. So wurden in dem von ihm eingereichten Sonderbetriebsplan Grundwasseruntersuchungen (durch „Immissionspumpversuche“) so vorgesehen, dass bekanntermaßen belastete Grundwasserbereiche nicht erfasst wurden. Nach Intervention des Altmarkkreises und der Stadt Kalbe wurde dieser Teil des Sonderbetriebsplans vom LAGB nicht genehmigt.

Aber auch bei den seit August laufenden Untersuchungen ist zu befürchten, dass weiterhin die Situation verharmlost wird, um die Abdeckvariante durchzusetzen. So schreibt Neptune in seiner PM vom 12.11.2018 „Die Messergebnisse zeigen keine Gefährdung von Menschen und Umwelt durch die Deponie.“ (https://neptuneenergy.de/cms/front_content.php?idcat=79&idart=240&lang=1) - Dies ist ein unvollständiges Zitat aus den Monitoringberichten, in denen es regelmäßig heißt: „Die festgestellten Grundwasserbelastungen stellen keine konkreten Gefährdungen für die menschliche Gesundheit dar, da das Grundwasser im betroffenen Bereich nicht zu Trink- und Brauchwasserzwecken genutzt wird“.

Die im August und derzeit stattfindenden Untersuchungen dürften mit 6stelligen Kosten verbunden sein und sind unnötig, wenn jetzt die Weichen auf Beräumung der Grube gestellt werden. Dass das Unternehmen an dieser Stelle alles andere als sparsam ist, macht deutlich, wie sehr es weiterhin die Hoffnung hegt, verharmlosende Ergebnisse zu produzieren, um die Gifte in der undichten Mergelgrube dauerhaft belassen zu können.

Neptune schreibt: „Um die sicherste und nachhaltigste Variante zu ermitteln, untersucht Neptune Energy zurzeit den Deponiekörper genau.“ (https://neptuneenergy.de/cms/front_content.php?idart=238)

- Was die sicherste und nachhaltigste Variante ist, braucht nicht untersucht zu werden, Das steht bereits im GICON Endbericht (2015): „Die technisch aufwendigste, dafür nachsorgefreie und den höchsten Anforderungen entsprechende Maßnahme ist eine Dekontamination off-site durch Beseitigung des gesamten Abfallkörpers.“

Der Altmarkkreis erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass nach heute gültigen Gesetzen die in Brüchau lagernden Gifte durch eine 5 Meter mächtige Tonschicht vom Grundwasser getrennt sein müssten. In Brüchau haben wir statt dessen eine teilweise nur 80 cm dicke (oder – da nur punktuell gemessen wurde - noch dünnere) Schicht aus heterogen zusammengesetztem Geschiebemergel. Dies versucht man mit dem „Bergrecht“ zu rechtfertigen. - Doch selbst wenn dies gelänge - wird das Grundwasser dadurch gesünder, dass es dem Bergrecht unterliegt??

BI-Sprecher Christfried Lenz: „Die Regierung und die komplette Landespolitik muss sich entscheiden: Soll Unaufrichtigkeit siegen und dazu führen, dass nicht nur das Grundwasser, sondern auch das letzte Vertrauen ins Gemeinwesen vergiftet wird, oder gibt es noch eine Wende zu funktionierender Demokratie?“

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