20. August 2016

Wegweisendes Urteil: Behörden dürfen nicht einfach Sinnloskurse vermitteln


Hartz IV Bezieher müssen vom Jobcenter vermittelte unpassende Kurse nicht akzeptieren. Das urteilte aktuell das Leipziger Sozialgericht (Aktenzeichen: S 1 AL 251/15). Damit gaben die Richter einer 61jährigen Ingenieurin Recht, die sich vehement gegen eine Sinnlosmaßnahme gewehrt hatte... Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/urteil-keine-sinnlos-kurse-fuer-hartz-iv-bezieher.php

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