Handelsriese
missachtet gesetzliche Rücknahmepflicht von Elektrogeräten und lässt
Verbraucher mit ihrem Elektroschrott allein – Deutsche Umwelthilfe
fordert von Amazon eine Unterlassungserklärung
und sofortigen Stopp der Gesetzesverstöße
Berlin, 3.8.2016:
Amazon verweigert Verbrauchern die gesetzlich vorgeschriebene
Rückgabemöglichkeit
von Elektroaltgeräten. Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) liegen mehrere
Beschwerden von Verbrauchern vor, die der Onlinehändler bei dem Versuch
defekte Elektrokleingeräte zurückzugeben, abgewiesen hat. Seit dem 24.
Juli 2016 gilt in Deutschland eine Rücknahmeverpflichtung
für den Handel, wonach dieser kostenlos und in zumutbarerer Entfernung
kaputte Elektro- und Elektronikgeräte von Verbrauchern zurücknehmen
muss. Nach Auffassung der DUH kommt Amazon dieser Verpflichtung nicht
nach.
Verbraucher
können Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 cm in
haushaltsüblichen Mengen und kostenlos bei Händlern zurückgeben, die
Elektrogeräte auf einer
Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen - bei Onlinehändlern
gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Rückgabe von Kleingeräten ist
nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden und sie können auch bei
Händlern abgegeben werden, bei denen sie nicht gekauft
wurden.
Als
klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat die DUH
ein Rechtsverfahren gegen den Handelskonzern eingeleitet und diesen am
2. August 2016 aufgefordert,
eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dadurch
soll sichergestellt werden, dass Amazon in Zukunft Verbrauchern die
Rückgabe defekter Elektrogeräte gewährt.
„Amazon
verweigert die Rücknahme und sachgerechte Entsorgung von Altgeräten und
lässt so die Verbraucher mit dem Elektroschrott allein. Zur
Ertragsmaximierung werden Umweltgesetze
gebrochen, Verbraucher falsch informiert und rechtswidrig
zurückgewiesen“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. Erste Tests der DUH haben ergeben, dass Verbraucher
von Amazon, aber auch von anderen Handelsunternehmen, falsch oder
überhaupt nicht über die Rückgabemöglichkeiten von Elektrogeräten
informiert und in vielen Fällen zurückgewiesen werden.
Deshalb fordert die DUH das Umweltbundesamt zu eigenständigen
Kontrollen zur Durchsetzung der Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten
im Handel auf.
„Amazon
hatte, wie alle anderen Handelsunternehmen, neun Monate Zeit sich auf
die Rücknahme von Elektrogeräten vorzubereiten. Die DUH hat acht Wochen
vor dem Start dieser
Verpflichtung alle großen Händler für Elektrogeräte angeschrieben und
auf die verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Rücknahmepraxis
hingewiesen. Es ist ein Skandal, dass der Handel die gesetzlichen
Vorgaben nun nicht erfüllt“,
sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
In
Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte
verkauft, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und der
Weiterverwendung bzw. dem Recycling
zugeführt. Um dieses Umweltproblem in den Griff zu bekommen hat die
EU-Kommission im Rahmen der WEEE2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2012/19/EU)
die Handelsunternehmen verpflichtet, kostenfrei Altgeräte
zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass die hierin
enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe
recycelt werden. Die deutsche Bundesregierung hat auf Druck der
Handelskonzerne diese EU-Richtlinie erst mit mehreren Jahren Verzögerung
halbherzig umgesetzt. Die DUH fordert alle Handelsunternehmen
auf, den Kunden verbraucherfreundliche Rückgabemöglichkeiten für
defekte Elektrogeräte anzubieten.
Links
·
Informationsblatt
über die Rechte von Verbrauchern bei der Rückgabe von alten Elektro-
und Elektronikgeräten: http://l.duh.de/i9kzc
·
Informationsblatt
über die Pflichten der Händler bei der Rücknahme von alten Elektro- und
Elektronikgeräten: http://l.duh.de/ytpxm
·
Weiterführende Informationen zum Elektroaltgerätegesetz: http://l.duh.de/dsgpz
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