Anlässlich des morgigen fünfjährigen Bestehens des Bildungs- und Teilhabepaketes erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:
Das
Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks. Es bietet Kindern aus
einkommensarmen Familien keine Chancen. Auf der Strecke bleiben für sie
die Bildung und die Möglichkeit zum Beispiel an Vereinssport
teilzunehmen.
Während
Jobcenter, Schulen und die Leistungsberechtigten mit einem immensen
Verwaltungsaufwand belastet werden, kommt kaum etwas bei den
Leistungsberechtigten an. Das Bildungs- und Teilhabepaket war von Anfang
an ein Rechentrick der Bundesregierung, um die Regelsätze klein zu
rechnen. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung wollte sich bei den
Bildungs- und Teilhabebedarfen von Kindern aus einkommensarmen Familien
einen schlanken Fuß machen. Das ist ihr gelungen. Viele
Leistungsberechtigte sind mit der Beantragung überfordert oder wollen
nicht, dass ihre Kinder als arm stigmatisiert werden. Auch die Höhe der
Leistungen ist nicht bedarfsdeckend. Kosten für zum Beispiel nicht in
Vereinen organisierte Freizeitaktivitäten werden nicht erstattet. Zudem
wurden Kürzungen beim Regelsatz für Leistungen vorgenommen, die über das
Bildungs- und Teilhabepaket gewährt werden sollen. Das führt dazu, dass
diese Bedarfe bei Jugendlichen, die nicht mehr zur Schule gehen, nicht
bezahlt werden.
Die
Folge: Kinder einkommensarmer Eltern können nicht an Klassenfahrten
teilnehmen oder sie können keinen Sport im Rahmen eines Sportvereins
treiben. Noch öfter verzichten Eltern zu Gunsten ihrer Kinder.
Wir
fordern die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auf, nicht mehr
länger wegzuschauen, sondern endlich zu handeln: Das Bildungs- und
Teilhabepaket muss abgeschafft werden. Stattdessen sollte ein Teil der
Bildungs- und Teilhabeleistungen, wie zum Beispiel das
Schulbedarfspaket, in den Regelsatz eingliedert werden. Der andere Teil,
wie die Lernförderung oder das Mittagessen, sollte durch kostenlose
Sachleistungen an Schulen und Kitas gewährt werden.
Wenigstens
sollten jedoch die Jobcenter und die Leistungsberechtigten dadurch
entlastet werden, dass der Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket bundesweit mit dem Hauptantrag auf SGB-II-Leistungen als
gestellt gilt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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