(BUP) Die hessische Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Priska Hinz
hat umgehend auf jüngste Untersuchungsbefunde zu Glyphosat in
Muttermilch reagiert. „Nachdem schon die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) Glyphosat für wahrscheinlich krebserregend hält, machen die
neuesten Untersuchungsergebnisse bei stillenden Müttern aus mehreren
Bundesländern ein Handeln erforderlich“, sagte die Ministerin. In
Reaktion darauf hat das Umweltministerium umgehend einen Erlass an den
Pflanzenschutzdienst des Landes verschickt. In Hessen unterliegt der
Einsatz von Glyphosat, außerhalb land-, forstwirtschaftlich und
gärtnerisch genutzter Flächen, auf öffentlichen Freiflächen einem
Genehmigungsvorbehalt. „Es gibt noch zu viele Freilandflächen, auf denen
dieser Wirkstoff angewandt wird. Hier müssen Alternativen, wie das
mechanische oder thermische Bearbeiten der Flächen zum Einsatz kommen“,
so Ministerin Hinz. Insbesondere in der Beratung muss darauf sehr
deutlich hingewiesen werden. In Hessen werden wir solche Anwendungen,
soweit rechtlich möglich, künftig nicht mehr zulassen“.
Damit ist
der Handlungsspielraum des Landes ausgereizt. „Für weiter gehende
Einschränkungen oder gar einem kompletten Verbot von Glyphosat sind der
Bund oder die EU zuständig“, kommentierte Priska Hinz. Zuletzt hatte die
Verbraucherschutzministerkonferenz sich aus Vorsorgegründen für ein
Verbot der Abgabe an Privatpersonen und für verbrauchernahe Anwendungen
ausgesprochen. Außerdem wurde der Bund aufgefordert, weitere
Einschränkungen der Anwendung von Glyphosat in der Landwirtschaft zu
regeln.
Hintergrund:
Die Ausbringung von Glyphosat kann nicht
nur die Artenvielfalt negativ beeinflussen, es können auch über
Abschwemmungen und Versickerungen Belastungen des Oberflächen- und
Grundwassers nicht ausgeschlossen werden. Die Wirkstoffe gelangen dann
über die Trinkwassergewinnung zurück zum Verbraucher, gesundheitliche
Belastungen sind dann nicht mehr auszuschließen.
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