(BUP) „Die EU-Kommission bestätigt unseren Vorbehalt gegenüber
Cibus-Raps,“ äußert sich Ursel Karlowski, agrarpolitische Sprecherin der
Bündnisgrünen Landtagsfraktion zu der am Freitag bekannt gewordenen
Stellungnahme der EU-Kommission. Diese hatte dazu aufgerufen, die
Freisetzung von mit der umstrittenen OgM-Methode (Oligonukleotid
gesteuerte Mutagenese) hergestellten Pflanzen „möglichst zu
unterlassen“.
„Minister Backhaus muss jetzt schleunigst
klarstellen, dass Pflanzen, die mit der OgM-Methode hergestellt wurden,
in Mecklenburg-Vorpommern nicht angebaut werden dürfen und muss auf
Bundesratsebene dafür sorgen, dass auch neue Methoden der Gentechnik vom
Gesetz erfasst werden“, fordert Karlowski.
Bereits im Juni
hatten die GRÜNEN im Landtag das Thema auf die Tagesordnung gesetzt.
Während die EU-Kommission noch prüft, wie die neue Züchtungs-Methode zu
bewerten sei, bescheinigte das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) der Firma Cibus, die mit ihren Produkten
auf den Markt drängt: Bei der OgM-Methode handele es sich nicht um
Gentechnik „im Sinne des Gentechnikgesetzes“.„Hier handelt es sich um
eine Gesetzeslücke, denn bei der Formulierung des Gesetzestextes wurde
einfach noch nicht daran gedacht, dass ganze DNA-Stränge einmal
synthetisch hergestellt werden können“, so Karlowski.
„Nach
Ansicht von Gentechnikexperten handelt es sich sehr wohl um Gentechnik,
nur dass das Gesetz der Entwicklung hinterherhinkt. Die voreiligen
Äußerungen des BVL erweist den Bemühungen Mecklenburg-Vorpommerns
gentechnikfrei zu bleiben einen Bärendienst.
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