Die
Verschiebung der Zulassung des Merkelmaises 1507 war
überfällig – jetzt gehört die fast vollendete Zulassung komplett auf den
Prüfstand. Die EU-Kommission muss der Tatsache Rechnung tragen, dass
Pollen kilometerweit fliegen und die große Mehrheit der europäischen
Bevölkerung keine Gentechnik auf Acker und Teller will. Die
Bundesregierung muss jetzt ebenfalls Konsequenzen ziehen und
Sicherheitsabstände von mehreren Kilometern im Gentechnikgesetz verankern.
Alles andere wäre verantwortungslos und widerspräche dem Vorsorgeprinzip.
Die
Entscheidung wirft auch ein Schlaglicht auf die bundesdeutsche Debatte um
Anbauverbote. Klar ist: Regionale Anbauverbote sind absurd. Genpollen, Bienen
und Insekten machen weder in Europa noch in Deutschland an Ländergrenzen halt.
Die Verschiebung sollte Schmidt jetzt nutzen, um in aller Sorgfalt seine
Hausaufgaben zu machen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, das
versprochene nationale Genpflanzen-Anbauverbot rechtssicher umzusetzen.
Jetzt gibt es
keinen Grund mehr, das neue Gesetz durchzupeitschen, bevor die Rechtsgutachten
von Umweltministerin Hendricks vorliegen. Die könnten nämlich rechtssichere
Lösungen für bundeseinheitliche Verbote aufzeigen statt einseitig
Hinderungsgründe dagegen wie die Gutachten im Auftrag von Herrn Schmidt und
Frau Wanka. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich
von ihrem nicht durchdachten Gesetzentwurf und der geplante Verabschiedung im
Hauruckschnellverfahren zu verabschieden, damit am Ende solide, flächendeckende
und rechtssichere Genpflanzen-Verbote möglich werden. Nur so hat die
Gentechnikfreiheit der Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland eine
dauerhafte Zukunft.
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