Deutsche
Umwelthilfe fordert gesetzliche Festlegung eines neuen DIN Standards,
um das bisher unsachgemäße Kühlgeräterecycling in Deutschland
zu beenden
Berlin, 11.3.2015:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den heute vom Bundeskabinett
verabschiedeten
Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und
appelliert an den Bundestag, eine Nachbesserung zu verlangen. Die
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert außerdem einen
verbindlichen Standard für das Recycling ausgedienter Kühlgeräte,
die sogenannte DIN Norm 50574. Die Entnahme und Zerstörung von
mindestens 90 Prozent des besonders schädlichen Klimagases FCKW müsse
über alle Entsorgungsstufen vorgeschrieben werden. Deutschland ist im
Vergleich zu anderen EU-Staaten beim Thema Kühlgeräterecycling
rückständig. Die durchschnittliche FCKW-Entnahmemenge liegt bei nur 63
Prozent.
Jährlich
werden in Deutschland knapp drei Millionen Kühlschränke und Kühltruhen
recycelt. Über die Hälfte dieser Geräte enthalten das klimaschädliche
Gas FCKW, das bei unsachgemäßer
Entsorgung freigesetzt wird und die Ozonschicht zerstört sowie den
Klimawandel anheizt. Allein 2012 belasteten etwa eine Million Tonnen
vermeidbare CO2-Äquivalente so die Atmosphäre.
Die
derzeit geltende „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA
Luft) ist ungeeignet, um ein sachgerechtes Kühlgeräterecycling in
Deutschland sicherzustellen. Sie schreibt
lediglich vor, einmal im Jahr zu prüfen, ob eine Recyclinganlage
funktionstüchtig ist. Ob die Anlage in der Praxis ordnungsgemäß
betrieben wird, kann dadurch nicht sichergestellt werden. Der bisherige
Verzicht auf Mengenstromnachweise führt absurderweise dazu,
dass Recyclingunternehmen umso mehr verdienen, je geringer die
Entnahmequote an FCKW ist. Nach Auffassung der DUH muss deshalb die neue
und wegweisende Entsorgungsnorm DIN EN 50574 verbindlich festgelegt
werden, um das Problem falsch entsorgter Kühlgeräte
zu lösen.
„Der
Entsorgungsnotstand bei alten Kühlschränken ist den Behörden seit
Jahren bekannt. Umso unverständlicher ist es, dass der heute vom
Bundeskabinett verabschiedete Entwurf
des Elektrogesetzes darauf verzichtet, das Problem zu lösen und
akzeptiert, dass illegal eine Million Tonnen CO2-Äquivalente das Klima
belasten. Wir brauchen wie in den Niederlanden verpflichtende
Mengenstromnachweise und eine Sicherstellung, dass die in den
Altgeräten enthaltenen FCKW auch tatsächlich entnommen und entsorgt
werden“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. Er fordert von Umweltministerin Barbara Hendricks,
den Recyclingstandard für Kühlgeräte DIN EN 50574 verbindlich im
ElektroG festzulegen.
Die
Norm schreibt verpflichtend eine Stoffstrombilanz vor und ermöglicht
durch die Vorgabe konkreter FCKW-Entnahmewerte eine einfache Überprüfung
der Anlagenleistung. Damit wird
klar, welche Menge an Kühlgeräten mit wie viel umweltschädlichen FCKW
in eine Anlage gelangt und welche Menge FCKW tatsächlich entnommen und
fachgerecht zerstört wird.
„Deutschland
ist beim Kühlgeräterecycling ein Entwicklungsland. Aufgrund veralteter
und ungeeigneter Entsorgungsvorschriften, die förmlich zum Tricksen
einladen, akzeptiert
das Bundesumweltministerium sehenden Auges eine erhebliche
Klimabelastung durch FCKW aus Kühlgeräten. Durch die gesetzliche
Festlegung des Entsorgungsstandards DIN EN 50574 kann Umweltministerin
Hendricks einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten“,
sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Die
Niederlande haben die Norm EN 50574 bei ihrer Gesetzesneufassung für die
Kühlgerätebehandlung verbindlich vorgeschrieben. In vielen weiteren
EU-Ländern schreiben die nationalen Rücknahmesysteme
die Norm ebenfalls verbindlich vor – Deutschland sollte nachziehen.
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