Geplante Obsoleszenz als Betrugsdelikt | Telepolis
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Geplante Obsoleszenz als Betrugsdelikt
Frankreich bestraft künftig die absichtliche Verringerung der Lebensdauer von Produkten
Künftig ist es in Frankreich möglich, Produkthersteller oder
-importeure wegen "geplanter Obsoleszenz" vor Gericht zu bringen. Ein
entsprechendes Gesetz, das zum Energiewende-Gesetzespaket gehört (vgl. auch Das langsame Ende der Plastiktüten), wurde am Dienstag in der Nationalversammlung verabschiedet. Es sieht vor, die "obsolescence programmée" als Betrugsdelikt zu behandeln und zu bestrafen - mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro.
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