27. Juli 2014
BSG kippt ungerechte Sozialhilfe-Regelung
Sozialhilfebezieher, die mit Freunden oder Angehörigen zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen, haben Anspruch auf die Regelbedarfsstufe 1 (391 Euro). Das entschied der 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 23. Juli 2014 in drei Verfahren aufgrund mündlicher Verhandlung. Bisher galt die Regelbedarfsstufe 3 (313 Euro) für diesen Personenkreis... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bsg-kippt-ungerechte-sozialhilfe-regelung-90016175.php
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