13. Oktober 2013

Gutachten: Hartz IV noch immer verfassungswidrig


Noch immer hat die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei Hartz IV nicht umgesetzt. Das ist das Ergebnis eines wissenschaftlichen Gutachtens im Auftrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Dieser hatte gegenüber dem Bundesverfassungsgericht im Zuge eines aktuell anhängigen Verfahrens (verfassungsrechtlichen Prüfverfahren 1 BvL 10/12 und 1 BvL 12/12 zu den Aussetzungs- und Vorlagebeschlüssen des Sozialgerichts Berlin vom 25. April 2012 zur der Bemessung der Hartz IV Regelleistungen und zu den Bedarfen für Bildung und Teilhabe (sogenanntes Bildungspaket) geäußert... Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gutachten-hartz-iv-weiterhin-verfassungswidrig-90015839.php

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