28. September 2020

Auskofferung der Giftschlammgrube Brüchau: Neptune Energie kündigt Klage gegen Anordnung des Landesbergamtes (LAGB) an




Soeben hat uns die  Pressemitteilung 
"Deponie Brüchau: Neptune Energy leitet juristische Schritte ein
Rechtssicherheit bei Sanierung erforderlich" 
erreicht, wonach Neptune Energy beabsichtigt, gegen die vom LAGB erteilte Aufforderung, "bis zum 31. März 2021 einen Abschlussbetriebsplan zur vollständigen Auskofferung vorzulegen" Klage einzureichen.


Wir erklären hierzu:
Neptune Energy hat keinen Grund, sich um die Erstattung des Großteils der Sanierungskosten durch das Land, wie sie vertraglich vereinbart wurde, Sorgen zu machen. In der Landtagsdebatte, die in den einstimmigen Beschluss für Auskofferung mündete, wurde klargelegt, dass - falls der Altlasten-Fonds tatsächlich nicht zur Zahlung verpflichtet sein sollte - der Kostenanteil des Landes aus dem Haushalt finanziert werden muss.

Weshalb klagt Neptune dann?
1.) Allemal kommt dadurch die seit Jahrzehnten bewährte Methodik des Verzögerns erneut zur Anwendung.
2.) Ums Geld geht es  nicht. - Es erhebt sich die Frage: Was sind die wirklichen Gründe, weshalb Neptune sich mit Händen und Füßen gegen die Auskofferung sträubt ??

Absurderweise wurde Neptune vom Leiter der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) Jürgen Stadelmann (von 1998 bis 2006 Leiter der Abteilung Umweltanalytik/Labor im Geschäftsbereich Rückbau bei EEG/Gaz de France Suez Deutschland) schriftlich nahe gelegt,  juristische Schritte gegen die Landesregierung zu unternehmen, da die Auskofferung "weitreichende Folgen" für die Firma haben werde. Die der LAF übergeordnete Umweltministerin Dalbert (Grüne) bezeichnete das Schreiben Stadelmanns als "unglücklich" und betonte, dass es ohne ihr Wissen abgesendet wurde. - Diese Reaktion ist zu schwach!  Stadelmann muss von seiner Funktion entbunden werden.  Es kann nicht sein, dass jemand, der juristische Maßnahmen gegen die Landesregierung anstößt, innerhalb dieser Regierung weiterhin eine leitende Funktion bekleidet!

Auch für Neptune Energy selbst  ist es beschämend, dass sie diesem "unglücklichen" Schreiben Folge leisten will.

Fazit:
Das jetzige Vorgehen der Neptune Energy setzt den jahrzehntelangen Affront gegen den Umweltschutz fort. Seit Jahrzehnten verschmutzt die Erdgasfirma durch die Giftschlammgrube Brüchau, deren Undichtigkeit bereits in den 80er Jahren bekannt war, das Grundwasser. Wir fordern Neptune Energy auf, die Zeitverzögerung durch juristische Winkelzüge zu unterlassen!  Hören Sie auf mit der Verzögerungstaktik! Blockieren Sie nicht den Weg zur Auskofferung! IIn Brüchau findet permanente Gewässerverunreinigung statt. Die Quelle der Verunreinigung muss entfernt und das Grundwasser gereinigt werden!

Beachten Sie den § 324 des Strafgesetzbuches:  Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 



 Bürgerinitiative
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Umwelt & Energie
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