27. April 2020

Ohne Netz und doppelten Boden | GEW Hamburg

 Bei bleibenden Folgeschäden ist eine Anerkennung als Berufskrankheit und auch eine vorzeitige Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Berufsgenossenschaft, bzw. die Landesunfallkassen gegeben.



Ohne Netz und doppelten Boden | GEW Hamburg

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